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Andreas Lojewski

Zusatzversicherung für Heilpraktiker

Grundsätzlich übernimmt die gesetzliche Krankenkasse keine Kosten für Heilpraktiker und Naturheilverfahren, weil deren Leistungskatalog nur die medizinisch notwendige Heilbehandlung durch einen niedergelassenen und zugelassenen Arzt umfasst. Wer statt oder neben konventioneller Schulmedizin auf Naturheilverfahren oder alternative Heilmethoden setzt, sollte eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker abschließen. Denn genauso wie bei der Schulmedizin können die Kosten auch hier erheblich sein.

Nicht jede Heilpraktiker Zusatzversicherung bietet den Schutz, den man von einer Heilpraktikerversicherung erwarten könnte. Sich vor Abschluss einer solchen Versicherung gründlich über den Leistungsumfang zu informieren, ist noch wichtiger als bei anderen Krankenversicherungen.

Die erste Frage lautet: Isolierte Heilpraktiker Zusatzversicherung oder Mischtarif. Grundsätzlich kann die Heilpraktikerversicherung mit allen Leistungen, für die eine Zusatzkrankenversicherung abgeschlossen werden kann, kombiniert werden. Häufig sind Kombinationen wie „Heilpraktiker und Brille“ oder Heilpraktiker und private Zahnversicherung.

Besonders wichtig ist natürlich der Leistungskatalog. Es muss sichergestellt sein, dass die Behandlungsmethode, die voraussichtlich in Anspruch genommen wird, auch tatsächlich im Versicherungsschutz der Zusatzversicherung eingeschlossen ist. Manchmal sind die Leistungen in einem gesonderten Katalog aufgeführt, häufig wird das so genannte Hufelandverzeichnis zum Gegenstand des Versicherungsvertrags gemacht. Gute Heilpraktiker Zusatzversicherungen verfügen über einen umfassenden Leistungskatalog, der alle denkbaren naturkundlichen Heilverfahren umfasst.

Empfehlenswert sind Heilpraktikerversicherungen, die sowohl nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker als auch nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) abrechnen. Dadurch sind auch Leistungen von Ärzten für Naturheilkunde in die Versicherung einbezogen. Eine bedeutende Rolle spielt der Erstattungssatz. Das ist der Prozentsatz der Kosten, der tatsächlich übernommen wird. Hier ist auf das Kleingedruckte zu achten. Manche Heilpraktikerversicherungen berechnen den Erstattungssatz von den Mindestgebühren der entsprechenden Gebührenverzeichnisse. Auf diese Weise kann sich eine vereinbarte Erstattung von 80 % im Einzelfall schnell auf 50 % vom Rechnungsbetrag reduzieren.



Es gibt Vergleiche für Heilpraktikerversicherungen, die einen guten Überblick über Tarife und Leistungen geben.

Der Versicherungsschutz beginnt frühestens mit dem im Vertrag angegebenen Datum, sonst mit Erhalt der Annahmeerklärung oder des Versicherungsscheins. Allerdings sind häufig Wartezeiten zu beachten. Sie betragen grundsätzlich drei Monate für die reine Heilpraktiker Zusatzversicherung und 8 Monate bei Mischformen für die weiteren Bereiche. Vereinzelt findet man Sondertarife, wenn die Versicherungsleistung sofort benötigt wird. Möglich sind außerdem Zusatzversicherungen für Heilpraktiker mit vereinfachten Gesundheitsfragen, die eventuell bei Vorerkrankungen in Frage kommen.

Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung sind Familienmitglieder grundsätzlich nicht automatisch mit versichert. Die Zusatzversicherung für Heilpraktiker gilt nur für Personen, die im Vertrag benannt sind.


Verantwortlich für diesen Beitrag: Andreas Lojewski