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Wilma Lojewski

Abgeltungssteuer und Kirchensteuer

Was ist mit der Kirchensteuer auf die Abgeltungssteuer? 2009 tritt die neue Abgeltungssteuer für Einkünfte aus Kapitalvermögen und Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren in Kraft. Die Abgeltungssteuer ist auch kirchensteuerpflichtig, soweit man einer Kirche angehört. Es gibt zwei Möglichkeiten, seine Kirchensteuer zu entrichten. Entweder man lässt sie von der Bank einbehalten oder man erklärt direkt beim Finanzamt.

Die neue Abgeltungssteuerregelung ist eine Vereinfachung für die Finanzverwaltung ebenso wie für den Steuerzahler. Manch ein Steuerzahler weiß, wie mühsam es sein kann, seine Einkünfte aus Kapitalvermögen korrekt zusammenzustellen. Hier ein Bausparvertrag, da ein Festgeldkonto, gelegentliche Gewinne aus Wertpapieren, es sind zuweilen nur Kleckerbeträge, die erfasst werden müssen, um die Einkünfte ordentlich zu ermitteln. Wer mit seinem persönlichen Steuersatz über 25 % liegt, kann sich entspannt zurücklehnen und braucht seine Einkünfte aus Kapitalvermögen nicht mehr zu erklären, die Banken führen die Steuer direkt ab. Da bleibt aber noch die Kirchensteuer.

Viele werden schon Post von ihrer Bank bekommen haben, mit der Frage nach der Religionszugehörigkeit. Wenn man mit seinem Steuersatz bei 25 % und drüber liegt, sollte man der Bank die Konfession mitteilen. Dann wird auch die Kirchensteuer von dort aus direkt abgeführt. Für alle, die mit ihrem persönlichen Steuersatz unter 25 % liegen, ist es allerdings weiterhin sinnvoll, seine Einkünfte aus Kapitalvermögen in der Steuererklärung zu erklären und zu belegen. „Günstigerprüfung“ ist hier das Stichwort. In diesem Fall unterliegen die Kapitaleinkünfte dem geringeren persönlichen Steuersatz mit entsprechend geringerer Kirchensteuer.


Verantwortlich für diesen Beitrag: Wilma Lojewski