Altbausanierung und Haussanierung mit neuen KfW Fördermitteln
Im Rahmen des Konjunkturprogramms der Bundesregierung stehen auch Fördermittel zur Haussanierung zur Verfügung. Die Förderung wird von der KfW abgewickelt. Bekanntlich werden vor allem Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz gefördert. Das bisherige CO2-Gebäudesanierungsprogramm“ wird seit dem 1.4.2009 vom Programm „Energieeffizient Sanieren“ ergänzt.
Ähnlich wie das alte Programm dient „Energieeffizient Sanieren“ der zinsgünstigen langfristigen Finanzierung von Energiesparmaßnahmen und Maßnahmen zur Minderung des CO2 Ausstoßes bei bestehenden Wohngebäuden, Altenheimen und Pflegeheimen, für die vor dem 1.1.1995 der Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige erstattet wurde. Von der Förderung ausgeschlossen sind Ferien- und Wochenendhäuser. Die Förderung steht als Zuschuss und als zinsgünstiges Darlehen zur Verfügung.
Mit einem Zuschuss kann gefördert werden die qualifizierte Baubegleitung durch einen Sachverständigen während der Sanierung, der Ersatz von Nachtstromspeicherheizungen sowie die Optimierung der Wärmeverteilung im Rahmen bestehender Heizungsanlagen. Gefördert werden Vorhaben, die nach dem 31.3.2009 abgeschlossen werden. Der Antrag ist nach Durchführung der Maßnahme, spätestens 5 Monate nach deren Abschluss (Datum der Rechnungsstellung) direkt an die KfW zu senden. Die Kennziffer dieser Förderung lautet
431 – Energieffizient Sanieren – Sonderförderung.
Das eigentliche „Energieeffizient Sanieren“ Förderprogramm gibt in erster Linie Kredite zu günstigen Zinssätzen aus. Gefördert werden einerseits Maßnahmen, mit denen das energetische Niveau der Effizienzhauses 70 oder 100 erreicht wird, andererseits aber auch eine Reihe von Einzelmaßnahmen, wie Zustand der Heizung, Wärmedämmungen oder Erneuerung von Fenstern. Der maximale Kreditbetrag beim Effizienzhaus ist 75.000 Euro und bei Einzelmaßnahmen 50.000 Euro pro Wohneinheit bei Kreditlaufzeiten von 10 bis 30 Jahren. Anträge können von Privatpersonen, Wohnungsunternehmen und Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts gestellt werden. Der Antrag muß vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Planungs- und Energieberatungsleistungen sind vorher erlaubt.
Eine „Vor Ort Beratung“ in Energiefragen durch einen Sachverständigen kann vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert werden. Wer keinen Kredit in Anspruch nehmen möchte, für den kommt als Privatperson ein Zuschuss in Frage (Kennziffer 430). Ein Tilgungszuschuss ist außerdem bei der Sanierung zum Effizienzhaus möglich.
Eine Kombination des „Energieeffizient Sanieren“ Programms (Kennziffern 151, 152 J) mit anderen Förderprogrammen, z.B. BAFA Programmen, www.bafa.de, oder den Programmen 430 und 431 ist möglich. Nicht möglich ist eine gleichzeitige Förderung nach § 35 a Absatz 2 Satz 2 EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen).
Die Förderkulissen sind etwas verwirrend. Wer die Förderung in Anspruch nehmen möchte, sollte sich in jedem Fall von Fachleuten beraten lassen. Das kann die Hausbank sein oder eine kommunale Förderstelle. Auch die KfW hat ein Beratungsangebot. Abgesehen von den genauen Voraussetzungen, ist es wichtig herauszubekommen, welche Fördermittel für Haussanierung und Altbausanierung im Einzelfall miteinander kombiniert werden dürfen.
Verantwortlich für diesen Beitrag: Andreas Lojewski

