Ambulante Zusatzversicherung
Die ambulante Zusatzversicherung hat an Attraktivität gewonnen, seitdem wesentliche Risiken von den gesetzlichen Krankenkassen nur noch unzureichend oder überhaupt nicht abgedeckt werden. Die ambulante Krankenzusatzversicherung kann von jeder Person abgeschlossen werden, die gesetzlich versichert ist. Möglich ist, so gut wie jedes Risiko, welches mit einer ambulanten Behandlung in Verbindung steht, zu versichern. Besonders populär sind ambulante Zusatzversicherungen aber da, wo der Kostenersatz durch gesetzliche Krankenkassen besonders zu wünschen übrig lässt. Das ist bei Sehhilfen der Fall, bei alternativen Heilmethoden und wenn es um Zahnbehandlungen geht. Angesichts der unzureichenden Regulierungspraxis gesetzlicher Krankenversicherungen erscheint eine private Zahnversicherung und hier in erster Linie eine Zahnersatzversicherung besonders wichtig.
Unter ambulanter Behandlung versteht man die in einer Praxis, in der Wohnung des Patienten oder in der ambulanten Abteilung eines Krankenhauses ausgeführte Heilbehandlung. Mit einer ambulanten Zusatzversicherung kann man in der Regel folgende Leistungsarten versichern: Zahnbehandlungen einschließlich Inlays und Zahnersatz, Kieferorthopädie, Psychotherapie, Sehhilfen, Heil- und Hilfsmittel, Heilpraktikerleistungen und Krankheitsrisiken bei Auslandsaufenthalten (Auslandsreisekrankenversicherung). Wer sich zu einer ambulante Zusatzversicherung entschließt, hat in der Regel die freie Arztwahl unter allen niedergelassenen Ärzten. Heilpraktikerleistungen und Leistungen der Naturheilkunde sind grundsätzlich mitversichert. Medikamente, Heil- und Hilfsmittel sowie Fahrtkosten werden je nach Tarif vollständig erstattet. Gleiches gilt für Brillengläser und Kontaktlinsen; bei Brillengestellen ist das nicht immer so.
Bei ambulanten Zusatzversicherungen ist es häufig möglich, Leistungspakete individuell zusammenzustellen. Versicherungsvergleiche können dabei helfen, günstige und an die individuellen Bedürfnisse angepasste Krankenversicherungstarife zu finden. Die ambulante Krankenzusatzversicherung bezieht sich immer auf den Kostenanteil, den die gesetzliche Krankenversicherung nicht trägt. Doch wird dieser Kostenanteil in vielen Fällen nicht zu 100 % übernommen. Der Tarif kann beispielsweise vorsehen, dass Kosten für Heilpraktiker nur zu 60 % von der ambulanten Zusatzversicherung getragen werden. Außerdem gibt es Wartezeiten und manchmal auch Höchstbeträge. Die Höchstbeträge können nach Jahren (Vertragsdauer) gestaffelt sein. Im ersten Versicherungsjahr werden auf Zahnersatz beispielsweise nur bis zu 300 € geleistet, im zweiten Jahr bis zu 1000 € usw.
Die Tarifgestaltung bei einer ambulanten Kranken Zusatzversicherung ist häufig kompliziert und unübersichtlich. Empfehlenswert ist deshalb die Nutzung eines guten Versicherungsrechners, der nach Eingabe der geforderten Daten unter Mitwirkung von Fachleuten ein passendes Leistungsangebot vorschlägt.
Je nach Tarifart und Leistungsumfang beträgt die monatliche Versicherungsprämie meistens nicht mehr als 20 €. Das erscheint auf den ersten Blick wenig, kann aber über die Jahre hinweg einen beachtlichen Betrag ergeben. Hinzu kommt, dass nicht jede ambulante Krankenzusatzversicherung adäquate Leistungen erbringt. Das gilt vor allem in den ersten Versicherungsjahren. Die Verwendung eigener Geldmittel kann deshalb in manchen Fällen durchaus eine Alternative zu einer ambulanten Zusatzversicherung sein.
Verantwortlich für diesen Beitrag: Andreas Lojewski

