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Oliver Griester

Basisrente vs Riester Rente

Während die im Jahre 2001 ins Leben gerufene Riester Rente in allererster Linie die Rentenversorgung für alle Arbeitnehmer verbessern sollte, um deren Lücke in der gesetzlichen Rente zu schließen, wurde die Basisrente im Jahre 2005 vorwiegend für Selbständige, Freiberufler und Geschäftsführer eingeführt.
Der Vorteil der Riester Rente liegt vor allem in der Schließung der Lücke in der Rentenversorgung für Arbeitnehmer und Angestellte. Im weiteren Verlauf kann die Riester Rente , welche frühestens mit der Vollendung des 60. Lebensjahres zur monatlichen Auszahlung kommt, als einmaliger Betrag mit 30 % der Gesamtsumme ausbezahlt werden.
Bei der Basisrente, welche auch Rürup Rente genannt wird, gibt es keinerlei Möglichkeit der einmaligen Auszahlung.
Diese Rente wird wie die Riester Rente erstmalig ab Vollendung des 60. Lebensjahres in monatlichen Raten ausgezahlt und endet mit dem Tod des Versicherungsnehmers.

Vorteile Basisrente und Riester Rente:
Die Höhe der einzuzahlenden Beiträge kann im Laufe der Ansparphase von dem Versicherungsnehmer erhöht oder auch vermindert werden.
Bei beiden Rentenarten besteht die Möglichkeit, dass im Falle des Ablebens des Versicherungsnehmers im Vorfeld eine besondere Vertragsklausel eingearbeitet wird, in der dem zum Zeitpunkt des Ablebens verheirateten Ehepartner die monatliche Rente bis zu dessen Ableben gezahlt wird. Auf diese Weise kann eine private Rente doch vererbt werden.
Im Vergleich zur gesetzlichen Rente sind die Basisrente und die Riester Rente kapitalgedeckt finanziert.
Sonderzahlungen des Versicherungsnehmers sind jederzeit für beide Rentenformen möglich.

Nachteil Basisrente:
Da die Basisrente in erster Linie für Selbständige und Geschäftsführer eingeführt wurde, gibt es bei einer eventuellen Firmenpleite erhebliche Schwierigkeiten. Die Basisrente stellt für den Insolvenzverwalter ein noch vorhandenes Restkapital dar. Somit hat der Selbständige im Nachhinein keine Altersvorsorge.

Nachteil Riester Rente:
Auch die Riester Rente ist pfändbar. Wenn jemand seinen Arbeitsplatz verliert und ins Arbeitslosengeld 2, auch Hartz4 genannt, abrutscht, wird das bis dato eingezahlte Kapital als Vermögen angesehen und muss vom Versicherungsnehmer erst aufgebraucht werden, bevor er staatliche Leistungen beziehen kann.


Verantwortlich für diesen Beitrag: Oliver Griester