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Andreas Lojewski

Brillenzusatzversicherung

Die Brillenzusatzversicherung ist ein Thema, seitdem gesetzliche Krankenkassen Zuschüsse für Sehhilfen in der Regel nicht mehr gewähren. Zwar ist die Sehschärfebestimmung, der Sehtest also, weiterhin Teil des Leistungskatalogs gesetzlicher Krankenkassen. Die Kosten für Brillen oder Kontaktlinsen werden jedoch nur in eng begrenzten Ausnahmefällen ersetzt, nämlich bei Personen unter 18 Jahren und wenn ein so genannter schwerer Fall vorliegt. Kann ein Erwachsener normale Texte nur noch mit Leselupe oder Bildschirmlesegerät lesen, wird die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für Sehhilfen übernehmen.

Jede Brillenversicherung hat bestimmte Tarifmerkmale, die sich von Anbieter zu Anbieter durchaus unterscheiden können. Ersetzt werden im allgemeinen ca. 80 % bis 100 % der Kosten. Es gibt allerdings vertraglich festgesetzte Obergrenzen mit Richtwerten in Höhe von ca. 130 bis 150 €. Alle Tarifbestimmungen enthalten genaue Regeln darüber, wann ein Versicherungsfall eintreten kann. Das kann alle 2-3 Jahre der Fall sein oder wenn der Versicherte an Sehschärfe einbüßt. Als Richtwert gilt hier 0,5 Dioptrien.

Es mag Versicherer geben, die eine isolierte Brillenzusatzversicherung anbieten. Die Regel ist das nicht. Grundsätzlich gehört eine Brillenversicherung zum Leistungspaket einer ambulanten Zusatzversicherung und kann nicht allein abgeschlossen werden. Manchmal enthalten diese Paketlösungen auch Versicherungsschutz für Hörgeräte und andere medizinische Hilfsmittel, eine Kostendeckung, die man nicht unbedingt benötigt, wenn man lediglich Sehhilfen versichern möchte.

Eine normale Brille kostet vielleicht 200 bis 300 €. Bessere Ausfertigungen sind für diesen Preis allerdings kaum zu haben. Wer Sonderwünsche hat, beispielsweise Gleitsichtsbrillen oder ein besonderes Brillengestell, der bezahlt schnell 600 € und mehr. Große Optikerketten haben nach der Gesundheitsreform schnell realisiert, dass sie sich etwas einfallen lassen müssen, um erhebliche Geschäftseinbußen zu vermeiden. Deshalb bieten unterdessen auch Optiker " Brillenzusatzversicherungen" an. Der Kunde zahlt für die Brillenversicherung jährlich einen bestimmten Betrag und hat im Gegenzug einen Anspruch auf eine neue Brille, nachdem eine bestimmte Zeit verstrichen ist. Der Anspruch entsteht auch, wenn innerhalb der Wartezeit die Brille kaputt geht oder sich die Sehstärke fühlbar verschlechtert.

Wer eine Brillenzusatzversicherung bei einer privaten Krankenkasse abschließen möchte, vielleicht als Teil eines Leistungspakets, kann online Versicherungsrechner nutzen, um mithilfe eines Fachmanns das beste Angebot für eine Brillenversicherung herauszufinden.


Verantwortlich für diesen Beitrag: Andreas Lojewski