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Wilma Lojewski

Bürgerentlastungsgesetz und Krankenzusatzversicherung

Das Bürgerentlastungsgesetz 2010 wird als die „Größte Steuerentlastung der bundesdeutschen Geschichte“ gepriesen. Was heißt das für den Normalverbraucher, und was hat das mit Krankenzusatzversicherung zu tun?

Nach der Website des Bundesministeriums der Finanzen ist die bessere steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung der Kern des Gesetzes und Ursache für deutliche Entlastungen der Bundesbürger.

Diese Neuregelung war auch dringend nötig. Denn das Bundesverfassungsgericht hatte die bis 2009 geltende Einschränkung der Absetzbarkeit für Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung als verfassungswidrig bezeichnet. Nach Auffassung der Richter müssten die Beiträge „…mindestens in einer Höhe abziehbar sein, die erforderlich ist, um dem Steuerzahler und seiner Familie eine sozialhilfegleiche Kranken- und Pflegeversicherung zu gewährleisten…“. Das war es dann nach der alten Regelung wohl nicht, trotz der hohen Pflichtbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Ab 2010 dürfen nun Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge wie folgt höher abgesetzt werden: Steuerpflichtige, die ihre Krankenversicherung allein finanzieren, z.B. Selbständige, dürfen 2.800 Euro (statt 2.400) absetzen. Arbeitnehmer, deren Beiträge teilweise vom Arbeitgeber gezahlt werden oder Beihilfeberechtigte können 1.900 Euro (statt 1.500) absetzen. Und ganz wichtig: Beiträge für eine Basiskrankenversicherung und Basispflegeversicherung werden überhaupt nicht mehr eingeschränkt. Sie können in voller Höhe abgesetzt werden.

Vor dem Hintergrund, dass die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und mithin die Basisversicherung immer mehr reduziert werden, macht es also Sinn, eine Krankenzusatzversicherung abzuschließen. Dabei wäre zu klären, welche Leistungen unter die Basisversorgung fallen. Denn dann sind die Beiträge auch über die Höchstbeträge hinaus absetzbar. Dieser positive Effekt entfällt, wenn man Sonderleistungen wie Prämien für eine Chefarztbehandlung oder Einzelzimmer im Krankenhaus versichert. Diese beiden Beispiele jedenfalls fallen nicht unter die Basiskrankenversicherung.

Ob und welcher Zahnersatz, inwieweit Zuzahlung für Medikamente, für Heilpraktikerkosten und die Kosten für psychiatrische Behandlungen unter die Basiskrankenversicherung fallen, sollte man beim Abschluss einer Krankenzusatzversicherung unbedingt klären.

Aber wie viel steht einem Steuerzahler aus dem Bürgerentlastungsgesetz für solch eine Zusatzversicherung zur Verfügung? Was der einzelne spart, ist schwer zu sagen. Eine Idee bekommt man durch mehrere Beispiele, die in der Website des BMF gegeben werden. Danach spart eine allein erziehende Mutter mit einem Kind und einem Bruttojahreslohn von 25.000 Euro 279 Euro im Jahr. Dafür kann man durchaus einige Basisleistungen, die von der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung nicht mehr abgedeckt werden, absichern.

Es ist wohl besser, die durch das Bürgerentlastungsgesetz ersparten Beträge in einer Krankenzusatzversicherung anzulegen. Denn Ersparnisse von ca. 23 Euro im Monat gehen – selbst bei der im Beispiel genannten zweiköpfigen Kleinstfamilie – sonst schnell im meistens viel zu teuren Alltagsleben unter.


Verantwortlich für diesen Beitrag: Wilma Lojewski