Darlehen für Kleinunternehmer
Gründer eines Kleinunternehmens und Selbständige haben es bisweilen schwer, ein passendes Darlehen für ihre Existenzgründung zu finden. Kleinunternehmer benötigen eben nicht große Beträge, sondern sind mit weniger Kredit gut bedient. Gleiches gilt für den, der sich selbständig machen will und ein Darlehen braucht. Darauf sind die Banken aber oft nicht eingestellt.
Für Freiberufler und Kleinunternehmer, die nicht mehr als einen Gesamtfinanzierungsbedarf von maximal 50.000 Euro haben, gibt es von der KfW Mittelstandsbank ein gutes Kreditprogramm, dass so genannte „KfW-StartGeld“. Wer sich dafür interessiert, sollte folgendes wissen:
Das Programm richtet sich an Existenzgründer, Freiberufler und Unternehmen, die weniger als drei Jahre am Markt sind und die nicht mehr als 50.000 Euro finanzieren müssen. Kleine Unternehmen haben weniger als 50 Mitarbeiter und eine Bilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro oder einen Jahresumsatz von höchstens 10 Mio. Euro. Der Zinssatz soll günstig sein und richtet sich nach dem am Tag der Zusage geltenden Programmzinssatz. Der Zinssatz wird fest vereinbart, die Zinsen sind am letzten Tag des jeweiligen Monats fällig. Die maximale Laufzeit beträgt 10 Jahre (mit zwei tilgungsfreien Anlaufjahren) oder 5 Jahre mit einem tilgungsfreien Anlaufjahr. Der Kredit wird zu 100 % ausgezahlt. Eine kostenfreie außerplanmäßige Tilgung ist möglich. Auch ein auf einen Vollerwerb ausgerichteter Nebenerwerb kann mitfinanziert werden.
Finanziert werden alle Formen der Existenzgründung. Die Errichtung oder Übernahme eines Unternehmens ebenso, wie der Erwerb einer tätigen Beteiligung, außerdem so genannte Festigungsmaßnahmen bis zu 3 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Investitionen und Betriebsmittel werden bis zu 100 % nach Abzug der Eigenmittel finanziert. Betriebsmittel (z.B. Warenlager) allerdings nur bis höchstens 20.000 Euro. Finanziert werden z.B. Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Geschäftsausstattung, Anlagen und Einrichtungsgegenstände. Eigenmittel sollen eingebracht werden.
Ein Rechtsanspruch auf den Kredit besteht nicht. Offenbar findet auch eine Bonitätsprüfung statt. Sicherheiten werden von der KfW selbst nicht verlangt. Zu beachten ist, dass eine Kombination mit anderen Programmen der KfW oder mit ERP-Programmen nicht möglich ist.
Der Kreditantrag ist bei der Hausbank zu stellen. Die KfW gewährt 80 % Haftungsfreistellung für die Hausbank. Das sollte man wissen, wenn die Hausbank ihrerseits weitere Sicherheiten verlangt.
Das KfW-StartGeld“ kann für Existenzgründer sicher eine sinnvolle Hilfe sein. Ob das der Fall ist, hängt aber sehr von den einzelnen Umständen ab. Eventuell sind andere Fördermaßnahmen sinnvoller. Daher der Tipp: Beraten Sie sich nicht nur mit Ihrer Hausbank. Holen Sie auch bei Ihrem Steuerberater oder bei Berufsverbänden bzw. der zuständigen Industrie- und Handelskammer Rat ein.
Verantwortlich für diesen Beitrag: Andreas Lojewski

