Der Effektiv Zins beim Online Kredit
Wer bei seriösen Anbietern Konditionen für einen Kredit Vergleich sucht, findet in den Angeboten stets zwei unterschiedliche Angaben zu den Zinsen: Den nominalen Jahreszins und den effektiven Jahreszins. Um Kreditangebote sinnvoll vergleichen zu können, ist es wichtig, sich den Unterschied zwischen diesen beiden Zinsangaben vor Augen zu führen.
Der nominale Jahreszins stellt lediglich die reinen Zinsen dar, die von der Bank für den online Kredit berechnet werden. Weil nach einem Kreditabschluss aber meist noch weitere Kosten für einen Kredit fällig werden, die von Anbieter zu Anbieter stark schwanken können, eignet sich der nominale Zins kaum für einen effektiven Vergleich von Angeboten und Konditionen.
Aussagekräftiger hingegen ist der effektive Jahreszins. Mit seiner Hilfe ist es bezogen auf die Kreditsumme möglich, den "Preis" des Kredits zumindest annähernd zu beziffern. Neben den eigentlichen Zinsen für den Kredit verlangen viele Banken nämlich Agios, Bearbeitungsgebühren oder Abschlussgebühren fällig. Diese zusätzlichen Kosten werden der Kreditsumme hinzugefügt. Auf Grundlage dieser Summe kann dann der Zins angegeben werden, der effektiv, also tatsächlich gezahlt werden muss. Erst der Vergleich des effektiven Jahreszinses bringt für den Kreditnehmer die nötige Transparenz.
Ein Beispiel: Ein Kreditnehmer benötigt einen online Kredit von 1.000 Euro für ein Jahr. Der nominale Zinssatz beträgt acht Prozent. Darüber hinaus wird eine Abschlussgebühr von 20 Euro fällig. Der Kunde zahlt für seinen Kredit also 100 Euro (80 Euro Zinsen, 20 Euro Gebühr). Der effektive Zinssatz beträgt also zehn Prozent.
Die Berechnung des effektiven Jahreszinses ist im Bürgerlichen Gesetzbuch und in der Preisangabenverordnung geregelt. Seit dem Jahr 2000 müssen Banken den Effektivzins nach dieser Vorgaben bei jedem Ratenkredit Angebot angeben. Dennoch ist es ratsam, neben dem effektiven Jahreszins auch auf die anderen Kreditkonditionen einen genauen Blick zu werfen. Die Vorschriften zum effektiven Jahreszins ziehen nämlich nicht alle Kreditkosten zur Berechnung heran. So sind Gebühren zur Wertermittlung genauso wenig Teil des effektiven Jahreszinses wie Gebühren für die Kontoführung oder für Kreditversicherungen. Auch Zeiten der Tilgungsfreiheit fließen nicht in die Berechnung ein. Eine kritische Betrachtung der Kreditkonditionen für den Onlinekredit lohnt sich also allemal. Der effektive Jahreszins bietet dazu immerhin einen ersten Anhaltspunkt.
Verantwortlich für diesen Beitrag: Jan Fragel


