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Daniel Franke

Die englische Limited als Unternehmensform bei der Existenzgründung

Die Limited, eine britische Form der Gesellschaftsgründung, bietet einige interessante Vorteile im Vergleich zu vielen anderen Unternehmensformen für kreative Existenzgründer mit innovativen Ideen.

Der größte Vorteil einer Limited für den Gründer liegt sicherlich darin, dass er im Falle einer Insolvenz nur bis zu einer gewissen Höhe (das so genannte Stammkapital der Limited) für die Gesellschaft haften muss. Ein deutscher Unternehmer kann mittels Gründung einer in Großbritannien angemeldeten Limited in Deutschland die Vorzüge der britischen Unternehmensform für sich nutzen.

Um in Deutschland wirtschaften zu können, muss der Unternehmensgründer in Deutschland eine Zweigniederlassung im Handelsregister anmelden. Diese Möglichkeit bietet sich europäischen Bürgern nach Urteilsspruch des Europäischen Gerichtshof bezüglich der Niederlassungsfreiheit und somit der freien Wahl der Gesellschaftsmodelle innerhalb der EU.

Eine Limited Gesellschaft bietet sich insbesondere für Unternehmer an, die kurzfristige Aktivitäten planen, da der Jahresabschluss erst nach 22 Monaten beim Gesellschaftsregister eingereicht werden muss. Besonders reizvoll wird eine Limited als Gesellschaftsform auch für deutsche Existenzgründer einerseits durch die geringen Gründungskosten, die sich normalerweise im Höchstfall auf etwa 700 € belaufen.

Somit kann die Gründung einer Limited erfolgen, ohne eine externe Finanzierung über einen Kredit aufnehmen zu müssen.

Andererseits ist die Zeitspanne bis zur Limited Gründung mit maximal zwei Wochen besonders für kurzfristige Investitionen eine sinnvolle Sache. Etwa in Fällen, in denen ein Modell nur für wenige Monate rentabel ist und schnell ein Businessmodell auf den Weg gebracht werden muss.

Mit etwas Glück kann eine Limited bereits 24 Stunden nach Antragsstellung aktiv werden.

Hilfreich kann die Einschaltung einer renommierten Vermittlungsagentur sein, die für den Unternehmensgründer die Regelungen der Formalitäten in Großbritannien erledigt.

Hinzu kommt an dieser Stelle auch, dass eine Limited von einer einzelnen Person ins Leben gerufen werden kann, auch ist die Limited ein unternehmerfreundliches Modell, bei dem kein Notar zu Rate gezogen werden muss bei juristischen Entscheidungen.

Der wohl wesentliche Aspekt bei der Entscheidung für ein Gesellschaftsmodell in Form einer Limited wird für den Unternehmensgründer die Art uns Weise der finanziellen Haftbarkeit sein.

Im Gegensatz zu vielen anderen Unternehmensformen haftet/haften der/die Gesellschafter bei Limited nicht persönlich mit ihrem Kapital. Zu diesem Zwecke wird ein so genanntes Nominal- oder Stammkapital festgelegt, dass mindestens 1€ betragen muss, in der Regel werden mittlerweile 10-20% des Firmenumsatzes als Nominalkapital festgelegt.


Verantwortlich für diesen Beitrag: Daniel Franke