Rund um Finanzen, Versicherung und Kredit
Andreas Lojewski

Disagio bei Hauskrediten

Ein Disagio ist ein Abschlag vom Nennwert des Hauskredits. Man spricht auch von Abgeld oder Damnum. Manchmal findet man die Angabe des Disagios in einem bestimmten Prozentsatz, bisweilen heißt es auch einfach Auszahlung (z.B.) 90 %. Beide Formulierungen deuten auf ein Disagio hin. Wirtschaftlich ist ein Disagio eine Zinsvorauszahlung an die Bank. Man bekommt 90 % ausgezahlt und muss 100 % zurückzahlen. Wegen dieser „Zinsvorauszahlung“ ist der Zinssatz in der Regel etwas günstiger als bei einem Kredit ohne Disagio. Allerdings muss gegebenenfalls ein höherer Kredit aufgenommen werden, weil ein Prozentsatz als Disagio einbehalten wird.

Wird die Immobilie fremd genutzt, z.B. vermietet, entsteht ein steuerlicher Vorteil, da das Disagio als wirtschaftliche Zinsvorauszahlung in einem gewissen Umfang gleich steuerlich geltend gemacht werden kann. Steuerlich vorteilhaft ist das vor allem, wenn der Immobilieneigentümer zukünftig mit einer sinkenden Steuerlast rechnet.

Bei eigengenutzten Immobilien hat das Disagio keine Vorteile. Denn eine steuerliche Geltendmachung ist nicht mehr möglich. Stattdessen entstehen bei der Eigenheimfinanzierung Nachteile. Bei einem Hauskredit mit Disagio behält der Kreditgeber einen Teil der nominalen Kreditsumme ein. Das erhöht einmal die Restschuld bei Ablauf des Kreditvertrages im Vergleich zu normalen Hauskrediten. Außerdem erhöht sich auch der effektive Zinssatz auf den Auszahlungsbetrag, da Zinsen ja auf die nominale Kreditsumme erhoben werden. Der in Aussicht gestellte Zinsvorteil ist also letztendlich nur ein scheinbarer. Soll eine Immobilie eigengenutzt werden, ist deshalb ein Hauskredit mit Disagio nicht die beste Lösung.




Verantwortlich für diesen Beitrag: Andreas Lojewski