Eigenheimrente zur Eigenheimfinanzierung
Eigenheimrente, auch Wohn-Riester genannt, ist ganz neu. Es bietet den Sparern die Möglichkeit, bei der Eigenheimfinanzierung auf die eigene Riester-Rente einschließlich der staatlichen Zuschüsse vorzeitig zuzugreifen. Wie geht das und was bringt das?
Wer eine Riester-Rente hat, spart Geld für seine Altersvorsorge an. Dabei hilft der Staat mit einem Zuschuss von 154 Euro im Jahr. Für jedes Kind der Familie zahlt der Fiskus zusätzliche 185 Euro dazu. Für Kinder, die nach dem 31. 12. 2007 zur Welt gekommen sind, gibt es sogar 300 Euro im Jahr. Diese Beträge und das eingezahlte Geld waren ursprünglich für eine Rente langfristig angelegt.
Neu ist, dass man jetzt das Guthaben vorzeitig abheben kann, ohne die staatlichen Zuschüsse zu verlieren, wenn man das Geld für die Eigenheimfinanzierung verwenden will, sei es für einen Neubau oder zur Tilgung eines Kredites auf das schon erworbene Haus. Man gibt sich gewissermaßen selbst einen Kredit. Dieser muss allerdings mindestens 10.000 Euro betragen. Wer also noch nicht so viel eingezahlt und an Förderung angesammelt hat, kann jetzt noch keinen Gebrauch davon machen. Die Mindestsumme von 10.000 Euro ist bis zum Jahr 2010 festgeschrieben. Ob man danach kleinere Beträge abheben kann, bleibt abzuwarten.
Eine andere Voraussetzung für die Auszahlung einschließlich staatlicher Zuschüsse ist, dass in die betroffenen Verträge mindestens 4 % des Jahreseinkommens – mit Zulagen maximal 2.100 Euro – eingezahlt werden müssen.
Was macht man nun, wenn man nicht erwerbstätig ist oder arbeitslos? Bekommt man dann keine Förderung für sich und seine Kinder? Ja, man bekommt sie. Für Erziehende, Arbeitslose und andere nicht Erwerbstätige ist eine Sonderregelung vorgesehen. Mit der Zahlung eines Sockelbetrages von 60 Euro im Jahr, können sich diese Personengruppen den vollen Anspruch auf die staatliche Förderung sichern. Wer also nicht erwerbstätig ist und ein Kind hat, was 2008 geboren ist, hat Anspruch auf 154 + 300 = 454 Euro im Jahr.
Insgesamt geht es also nicht um so hohe Fördermöglichkeiten wie bei der Eigenheimzulage. Klar ist, dass man mit keiner dieser Förderungen ein Haus finanzieren kann. Das ging nicht mit der Eigenheimzulage und mit dem Wohn-Riester Vertrag schon gar nicht. Ausserdem gibt es steuerliche Wirkungen. Man kann die Einzahlung zwar steuerlich als Sonderausgaben ansetzen, muss die Förderung aber später versteuern und bei Hausverkauf zurückzahlen, es sei denn, man investiert in ein neues Eigenheim. Dennoch sollte man auf die Förderung nicht verzichten. Vielmehr sollte man überprüfen, wie man alle Förderungen – von der Arbeitnehmersparzulage über Wohnungsbauprämie im Bausparvertrag bis zur Eigenheimrente – ausnutzen und in eine Baufinanzierung einfließen lassen kann.
Verantwortlich für diesen Beitrag: Wilma Lojewski


