Energetisch Sanieren mit KfW Förderung
Die KfW setzt ihre unter der Bezeichnung „Energetisch Sanieren“ gebündelten Förderprogramme auch 2011 fort. Ab März 2011 werden außerdem Einzelmaßnahmen unter dem Stichwort „Energetisch Sanieren“ gefördert und Bauherren, die die KfW Förderung in Anspruch nehmen, können sich darüber hinaus für eine endfälliges Darlehen zur Finanzierung ihrer Vorhaben entscheiden.
Wie bisher wird eine Komplettsanierung gefördert. Dazu muss das Gebäude vor 1995 gebaut worden sein. Mit der Sanierung muss das Niveau eines KfW-Effizienzhauses erreicht werden. Möglich sind Zuschüsse (Programm 430) und Kredite (Programm 151). Reichen diese Förderungsmöglichkeiten nicht aus, kann gegebenenfalls mit dem Programm 141 (Wohnraum Modernisieren) aufgestockt werden, welches auch für Einzelmaßnahmen gilt.
Ab März 2011 können Einzelmaßnahmen außerdem wieder mit dem Programm Energieeffizient Sanieren (152) unterstützt werden. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass viele private Hauseigentümer eine Vollsanierung scheuen und lieber in einzelnen überschaubaren Sanierungsschritten nachrüsten. Gefördert werden können unter dem Stichwort „Energetisch Sanieren“ beispielsweise Fensteraustausch, Wärmedämmungsmaßnahmen oder Heizungserneuerung und Lüftungseinbau.
Bauherren können wählen zwischen einem Kredit bis 50.000 Euro (152) oder einem Zuschuss (430) in Höhe von 5 % aller förderungsfähigen Kosten. Nach dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm der Bundesregierung gilt: Je höher die erreichte Energieeffizienz, desto attraktiver ist die Förderung.
Schließlich stellt die KfW ab März 2011 als zusätzliche Finanzierungsvariante endfällige Darlehen zur Verfügung. Endfällige Darlehen, die auch Fälligkeitsdarlehen genannt werden, sind Kredite, die erst am Laufzeitende oder nach erfolgter Kündigung getilgt werden. Die monatliche Rate enthält also nur Zinsen, keine Tilgung. Diese Kreditvariante bietet Vorteile, wenn der Kreditnehmer das Darlehen am Laufzeitende vollständig aus dem eigenen Vermögen zurückführen kann, z.B. aus einem fälligen Sparvertrag. Die endfällige Kreditlaufzeit beträgt bei der KfW vier oder acht Jahre. Endfällige Darlehen sind bei allen wohnwirtschaftlichen Förderprogrammen, also auch im Rahmen von „Energetisch Sanieren“, möglich.
Verantwortlich für diesen Beitrag: Andreas Lojewski

