Erbschaftssteuer-Höhe ändert sich 2010
In 2010 gibt es Änderungen gegenüber der Erbschaftssteuer 2009. Die wichtigsten betreffen nicht den Freibetrag, sondern die Erbschaftssteuer-Höhe. Konkret wird es günstiger für Erben der Steuerklasse II und beim Vererben von Unternehmen.
Die Steuerklasse II regelt die Erbschaftssteuer-Höhe für Geschwister, Nichten, Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkinder und geschiedene Ehegatten. Der 2009 mit 20.000 Euro festgelegte Freibetrag bleibt offenbar gleich. Die Vergünstigung wird durch eine Senkung der zu zahlenden Prozentsätze bewirkt. Ein neuer Stufentarif und Neuregelungen beim Erben von Unternehmen sollen für mehr Gerechtigkeit sorgen.
Die Regelungen im Vergleich:
Erbschaft bis zu 75.000 Euro, neuer Steuersatz 15 % (2009 = 30 %)
Erbschaft bis zu 300.000 Euro, neuer Steuersatz 20 % (2009 = 30 %)
Erbschaft bis zu 600.000 Euro, neuer Steuersatz 25 % (2009 = 30 %)
Erbschaften bis zu 6 Millionen Euro, es bleibt beim Steuersatz von 30 %
Erbschaften bis zu 13 Millionen Euro, neuer Steuersatz 35 % (2009 = 50 %)
Erbschaften bis zu 26 Millionen Euro, neuer Steuersatz 40 % (2009 = 50 %)
Erbschaften darüber hinaus, neuer Steuersatz 43 % (2009 50 %)
Ferner werden die komplizierten Regelungen zur Erbschaftssteuervergünstigung für Erben von Unternehmen entschärft:
Die neue „Lohnsummenregelung“ sieht vor, dass das Unternehmen 5 Jahre nach dem Erbfall fortgeführt werden muss (2009 = 7 Jahre). Die Mindestlohnsumme muss in dieser Zeit 400 % (2009 = 650 %) der „Ausgangslohnsumme“ (durchschnittliche Lohnsumme der letzten 5 Jahre vor Erbfall) betragen. Betriebe mit bis zu 20 Mitarbeitern (2009 = 10 Mitarbeiter) unterliegen der Lohnsummenregelung gar nicht.
Der „Behaltezeitraum“ wird auf 5 Jahre (vorher 7 Jahre) vermindert.
Die komplette Freistellung des Unternehmens von der Erbschaftsteuer kann der Erwerber bei 7jähriger Betriebsfortführung in Anspruch nehmen (2009 = 10 jährige Betriebsfortführung). Dabei muss die Lohnsumme 700 % der „Ausgangslohnsumme“ betragen (2009 = 1000 %).
Die Erbschaftssteuer-Höhe in Steuerklasse II und die komplizierte Lohnsummenregelung im Unternehmensbereich sowie der „Behaltezeitraum“ sind Kern der positiven Erbschaftssteuer-Änderungen 2010 gegenüber der Erbschaftssteuer 2009.
Verantwortlich für diesen Beitrag: Wilma Lojewski


