Finanzamt informiert Rentner über Steuerpflicht
Das Finanzamt informiert am Jahresende alle Rentner, ob sie Steuern zahlen müssen. Immer noch ist der Irrtum weit verbreitet, dass Renten nicht zu versteuern sind. Da ist es doch nett, wenn man jetzt vom Finanzamt eine Benachrichtigung zur Steuerpflicht bekommt.
Was klingt wie ein neuer Service, hat seinen Grund. In diesem Jahr übermitteln die Rentenanstalten zum ersten Mal die Rentenbezüge direkt an die Finanzämter und zwar rückwirkend bis 2005. Für manch einen Rentner kann das zu Steuernachzahlungen führen. Das gilt insbesondere für Rentner, die neben der Rente andere Einkünfte haben und die Rente nicht mit erklärt haben, weil sie glaubten sie sei nicht steuerpflichtig.
Auch wenn das Finanzamt der Auffassung ist, dass Steuern fällig sind, kann es sein, dass dies nicht der Fall ist, weil das Finanzamt nur von den Daten der Rentenanstalt ausgehen kann. Deshalb ist es sinnvoll, sich vom Steuerberater oder bei einem Lohnsteuerverein beraten zu lassen und so sicherzustellen, dass alle persönlichen Steuervorteile genutzt werden. Das kann man schon vorher machen. Dann weiß man, was auf einen zukommt oder ob man nach Einrechnung aller persönlichen Informationen vielleicht trotzdem steuerfrei bleibt.
Auf jeden Fall muss man eine Steuererklärung abgeben, wenn man dazu aufgefordert wird. Sonst schätzt das Finanzamt die Steuer, meistens zum Nachteil für den Rentner.
Verantwortlich für diesen Beitrag: Wilma Lojewski


