Gesetz zur Regelung des Berufsbilds „Honorarberater“
Die Diskussion um den berüchtigten Beruf Bankberater dauert schon lange an. Besonders in der Zeit nach der Finanzkrise war Kritik an diesem Berufsbild laut geworden, nachdem bekannt wurde, dass viele unter ihnen lange Zeit nur in die eigene Tasche gewirtschaftet hatten und ihre beratenden Pflichten verletzt hatten, indem sie dem Kunden nur die teuersten Produkte, aus denen sie die höchste Provision herausschlagen konnten, verkauften und ihm damit Anlagen ans Herz legten, die für ihn möglicherweise völlig ungeeignet waren. In einigen Fällen sogar Anlagen, die den Kunden in den finanziellen Ruin stürzten, man denke nur an die Papier der pleite gegangenen Lehman Brothers.
Jürg Zeltner, CEO des UBS Wealth Management versucht zwar, die Zunft der Bankberater so gut es geht zu verteidigen, er ist der Meinung, „die Bank muss dafür sorgen, dass der Kunde weiß, worauf er sich einlässt“, doch auch er wird wohl nicht die Wahrheit hinter der ganzen Geschichte verkennen können. Nämlich, dass es eine große Anzahl von Finanzberatern gab und immer noch gibt, denen der eigene Gewinn sehr viel wichtiger ist, als das Wohl ihrer Kunden. Nun hat das Verbraucherministerium der Bundesregierung ein Papier herausgegeben, das die Grundlagen für die so genannte Honorarberatung beinhaltet. Diese unterscheidet sich insofern von einer herkömmlichen Beratung, als dass die Berater in diesem Fall nach Stunden und nicht nach verkauften Produkten bezahlt werden, mit anderen Worten keine Provision erhalten. Experten begrüßen diesen Schritt, denn im Grunde genommen wird es unmöglich sein, eine Lösung für dieses Problem zu finden, solange Beratungen durchgeführt werden, die den Beratern Provisionen verschaffen.
Dies wird immer dazu führen, dass die Interessen der Kunden hinten angestellt werden.
Daran können auch die neu eingeführten Protokolle nicht viel ändern. Diese verschaffen zwar ein gewisses Maß an Sicherheit und Kontrolle, können aber letztendlich nicht viel daran ändern, dass Kunden noch immer in vielen Fällen über den Tisch gezogen werden. Es war sogar die Kritik laut geworden, die Beratungsprotokolle dienten weniger dem Schutz der Kunden als dem der Bank. Demnach können Banken im Streitfall die Protokolle gegen den Kunden verwenden und ihre Berater damit rechtlich absichern.
Verantwortlich für diesen Beitrag: Bastian Weber

