GEZ kassiert bei fast jedem
Die öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten verbraten viel Geld. Kein Wunder also, dass die Gebühren regelmäßig steigen. Das ist manchmal selbst den Politikern zu viel. Der letzten geplanten Gebührenerhöhung haben sie deshalb nur teilweise und nicht in vollem Umfang zugestimmt. Was folgte, war eine recht erfolgreiche Klage von ARD und ZDF. Den Ländern wurde bescheinigt, dass die Kürzung der Gebührenvorschläge so nicht rechtmäßig war.
Die GEZ ist diejenige Organisation, die die Gebühren mit großem Nachdruck eintreibt. Doch müssen wirklich alle Bevölkerungsgruppen zahlen oder werden die Gebühren bei bestimmten Personengruppen aus sozialen Gründen erlassen?
Zunächst einmal: Geringverdiener werden von den Rundfunkgebühren nicht befreit. Anders sieht es aber bei Schwerbehinderten, Pflegebedürftigen und Hartz 4-Empfängern aus. Diese Personengruppen werden auf Antrag von den Rundfunkgebühren befreit. Der Antrag und die entsprechenden Nachweise müssen an die GEZ, 50656 Köln gesandt werden.
Wenn Sie Fernsehen und Radio abschaffen, brauchen Sie selbstverständlich auch keine Gebühren zahlen. Das müssen Sie der GEZ natürlich mitteilen, und zwar, worauf Verbraucherschützer hinweisen, in der richtigen Form. Andernfalls wird Ihr Antrag nicht akzeptiert. Die richtige Formulierung lautet demnach: „Ich halte ab sofort kein Rundfunkgerät zum Empfang in meiner Wohnung bereit.“
Verantwortlich für diesen Beitrag: Andreas Lojewski


