Rund um Finanzen, Versicherung und Kredit
Andreas Lojewski


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KfW Darlehen für Bestandsimmobilien und Altbauten

Günstige KfW Darlehen zur Modernisierung und Instandsetzung von Bestandsimmobilien und Altbauten zu Wohnzwecken gibt es seit dem 1.4.2009 nach den Richtlinien des KfW Förderprogramms „Wohnraum Modernisieren – Standard“. Gefördert werden Maßnahmen an Wohngebäuden. Antragsberechtigt sind Eigentümer und auch Mieter, sofern der Vermieter seine Zustimmung erteilt, ebenso Wohnungsbauunternehmen und öffentlich-rechtliche Körperschaften. Die Anträge auf KfW Darlehen müssen über die Hausbank gestellt und abgewickelt werden. Die Programmnummer des KfW Förderprogramms ist 141. Zu leisten sind bankübliche Sicherheiten.

Förderungsfähig ist eine ganze Reihe von Maßnahmen. Beispiele sind eine Verbesserung des Wohnungszuschnitts oder auch Sanitärinstallationen, Erneuerung von Fenstern und Fußböden sowie der Zentralheizungsanlage. Bei Mehrfamilienhäusern ab 3 Wohneinheiten wird auch die Verbesserung der Außenanlagen gefördert (Grünanlagen, Spielplätze). Alle Maßnahmen müssen durch Fachunternehmen ausgeführt werden, und es sind eine Anzahl von Vorschriften – wie die Energiesparverordnung – zu beachten, um in den Genuss des KfW Darlehens zu kommen.

Der maximale Kreditbetrag ist 100.000 Euro pro Wohneinheit. Die Kosten sind bis zu 100 % förderungsfähig. Das KfW Darlehen ist kombinierbar mit anderen Fördermitteln, sofern die Summe aus Krediten, Zulagen und Zuschüssen die Höhe der Aufwendungen nicht übersteigt. Die Auszahlung beträgt 96 %; der Auszahlungsbetrag kann in einer Summe oder in Teilbeträgen abgerufen werden. Kreditlaufzeiten von 10 bis 30 Jahren sind möglich. Tilgungsaussetzungen (Tilgungsfreijahre) werden gewährt, je nach Dauer der Kreditlaufzeit bis höchstens 5 Jahre. Zinsbindungsfristen von 5 und 10 Jahren können vereinbart werden. Die Abruffrist des KfW Darlehens beträgt 12 Monate nach Darlehenszusage


Verantwortlich für diesen Beitrag: Andreas Lojewski