Krankentagegeldversicherung für Selbstständige
Eine Krankentagegeldversicherung für Selbstständige, Freiberufler oder gewerbliche Unternehmer, das ist immer eine sinnvolle Sache. Denn anders als Arbeitnehmer können Selbstständige nicht auf die Leistungen einer gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Lohnfortzahlung zurückgreifen. Fällt die eigene Arbeitskraft im Krankheitsfall aus, entstehen in der Regel immer sofort Einkommensverluste. Häufig ist es sogar erforderlich, für die Dauer der Krankheit eine Ersatzkraft einzustellen.
Die Krankentagegeldversicherung ist eine Verdienstausfall-Versicherung. Die Höhe des Krankentagegeldes wird durch das Nettoeinkommen begrenzt, das als Durchschnittswert aus dem Verdienst der letzten zwölf Monate vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit berechnet wird. Versicherte sind verpflichtet, dem Versicherer Veränderungen ihres Einkommens (Einkommensverringerungen) unverzüglich mitzuteilen. Leistungen aus einer Krankentagegeldversicherung sind steuerfrei.
Es gibt zwei Möglichkeiten, eine Krankentagegeldversicherung für Selbstständige abzuschließen. Sie kann beim Versicherer der Krankenvollversicherung als Teil eines Leistungspakets abgeschlossen werden oder als eine private Zusatzversicherung bei einem anderen Versicherer. Empfehlenswert ist die Paketlösung, denn auf diese Weise entfällt ein gesondertes Kündigungsrecht des Versicherungsgebers für die Krankentagegeldversicherung. Besteht neben der Krankentagegeldversicherung noch eine Berufsunfähigkeitsversicherung, müssen beide Versicherungen aufeinander abgestimmt werden, um Leistungsausfälle zu vermeiden.
Versicherungsgesellschaften bieten in der Regel eine Reihe von Gestaltungsmöglichkeiten an, die sich nach der Höhe des Krankentagegeldes und nach der Karenzzeit unterscheiden. Allgemein gilt, je kürzer die Karenzzeit und je höher das Krankentagegeld, desto höher der monatliche Versicherungsbeitrag. Bevor eine Krankentagegeldversicherung für Selbstständige abgeschlossen wird, empfiehlt es sich deshalb, den Bedarf an zusätzlichen Geldmitteln im Krankheitsfall kurz zu kalkulieren. Dazu gehört die Feststellung der laufenden privaten und geschäftlichen Ausgaben und welche Beträge zu deren Deckung erforderlich sind. Außerdem sollte die Frage geklärt werden, wie lange diese Ausgaben aus eigenen Mitteln abgedeckt werden können. Fachleute empfehlen, eine möglichst lange Karenzzeit zu wählen, um auf diese Weise die Versicherungsbeiträge günstig zu halten.
Die Krankentagegeldversicherung tritt nicht in jedem Fall ein. Je nach den Vertragsbedingungen der betreffenden Versicherungsgesellschaft sind Ausfallzeiten wegen Mutterschaft, selbstverschuldeter Unfälle, Entziehungskuren oder Rehabilitationsmaßnahmen nicht versichert. Außerdem sind die Wartezeiten zu beachten.
Vor Abschluss einer Krankentagegeldversicherung für Selbstständige findet grundsätzlich eine Gesundheitsprüfung statt. Eine Krankentagegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung und ohne Gesundheitsfragen ist gegenwärtig (August 2011), soweit ersichtlich, für Selbstständige nicht möglich.
Verantwortlich für diesen Beitrag: Andreas Lojewski

