Lebensverischerung - Die Leistungen im Überblick
Lebensversicherungen werden auf den Tod bzw. den Erlebensfall der zu versichernden Person abgeschlossen. Man unterscheidet Risikolebensversicherungen, Kapitalbildende Lebensversicherungen und Fondsgebundene Lebensversicherungen. Bei Vertragsabschluss wird eine Vertragssumme vereinbart, die dann bei vorzeitigem Ableben des Versicherten ausbezahlt wird. Wenn der Versicherte die Laufzeit erlebt, wird die vereinbarte Erlebensfallsumme ausbezahlt. Ausnahme hierbei ist die Risikolebensversicherung. Sie wird ausschließlich für den Todesfall abgeschlossen. Die Kapitalbildende Lebensversicherung und die Fondsgebundene Lebensversicherung unterscheiden sich zunächst einmal in der Anlageform. Bei der Fondsgebundenen Lebensversicherung wird auch nur die Auszahlung der einbezahlten Beiträge garantiert. Die erwirtschafteten Gewinne können nicht garantiert werden.
Bei der Kapitallebensversicherung wird bei Vertragsabaschluss ein festgelegter Prozentsatz vereinbart, der zusätzlich zu den einbezahlten Beiträgen ausgezahlt wird. Sollte die Gesellschaft mehr erwirtschaftet haben, stehen diese Gewinne zum Teil dem Versicherten bzw. seinen Hinterbliebenen zu. Lebensversicherungen enden durch den Tod der versicherten Person, Ablauf oder durch Kündigung. Der Versicherer kann jedoch nur wegen Beitragsrückstand kündigen. Durch den Tod des Versicherungsnehmers wird die vereinbarte Versicherungssumme an die im Vertrag berücksichtigten Hinterbliebenen ausbezahlt. Bei der Kündigung wird der sogenannte Rückkaufswert ausgezahlt, soweit dies vereinbart war oder vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist. Geht die Vertragslaufzeit dem Ende zu und der Rückkaufswert liegt über der vereinbarten Versicherungssumme, können günstigere Konditionen für eine vorzeitige Vertragsbeendigung gewährt werden. Üblicherweise wird das Gesamtguthaben dann ohne Stornoabzüge ausbezahlt. Im letzten Jahr kann der Versicherungsnehmer sich den Vertrag ausbezahlen lassen, als hätte er alle Beiträge bezahlt. Von den Leistungen werden dann lediglich die Vorfälligkeitszinsen und die noch ausstehenden Beträge abgezogen. Der Vertragsschutz bleibt jedoch vertragsmäßig bis zum Ablauf erhalten.
Verantwortlich für diesen Beitrag: Oliver Griester




