Nebenkosten beim Kauf einer Immobilie
Bei dem Kauf einer Immobilie – unabhängig davon, ob Eigentumswohnung oder Haus – fallen neben dem Kaufpreis noch einige Nebenkosten an, die sogenannten Kaufnebenkosten. Dies gilt es bei der Berechnung des Kapitalbedarfs rechtzeitig zu beachten, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Gerade bei dem Kauf einer Immobilie als Kapitalanlage wird von den darlehensgebenden Banken häufig gefordert, dass das vorhandene Eigenkapital mindestens die gesamten Kaufnebenkosten abdecken muss um eine ausreichende Bonität des Käufers zu gewährleisten. Bei dem Kauf einer eigengenutzten Immobilie wird in der Regel sogar ein noch höherer Anteil an Eigenkapital benötigt. Insgesamt empfiehlt es sich also in jedem Fall, die Kaufnebenkosten von Beginn an in ausreichender Höhe in der Kalkulation anzusetzen.
Zu den Kaufnebenkosten gehören vor allem die Grunderwerbsteuer und die Notar- und Gerichtskosten. Beide zusammen machen etwa fünf Prozent des Kaufpreises aus. Die Grunderwerbsteuer ist, wie der Name schon sagt, eine Steuer auf den Kauf von Grund und Boden. Sie wird folglich vom Staat erhoben und vom Finanzamt eingezogen. Ist in der Immobilie schon eine Küche enthalten, berechnet sich die Grunderwerbsteuer aus dem Kaufpreis ohne den Wert der Küche.
Die Notar- und Gerichtskosten decken die Erstellung des Kaufvertrags mit dem folgenden Notartermin zur Unterschrift sowie die Eintragung in das Grundbuch der Gemeinde ab. Dieser Vorgang erstreckt sich von der Auflassungserklärung bis zur eigentlichen Übertragung der Eigentumsrechte.
Ein weiterer Posten der Kaufnebenkosten kann anfallen, wenn ein Grundstücksmakler mit der Vermittlung beauftragt wurde oder der Kauf generell über einen Makler abgewickelt wurde. Diese sogenannten Maklerkosten liegen bei knapp sechs Prozent zuzüglich Mehrwertsteuer und beziehen sich ebenfalls auf den Kaufpreis der Immobilie.
Verantwortlich für diesen Beitrag: Oliver Griester


