Onlineaktivitäten von Mitarbeitern werden überwacht
Etwa 85 % aller Unternehmen überwachen die Onlineaktivitäten ihrer Mitarbeiter und fertigen Protokolle darüber an. Das jedenfalls gilt für britische Unternehmen – nach einer Studie von PricewaterhouseCoopers. 81 % der Britischen Unternehmen haben Firewalls, die es ihren Angestellten unmöglich machen, auf bestimmte Websites zuzugreifen. Außerdem werden Mitarbeiter mehr und mehr in Fragen der Internetsicherheit geschult. Die Maßnahmen der britischen Unternehmen haben im Wesentlichen zwei Gründe: Vertrauliche Firmeninternas sollen effektiver geschützt und negative Berichte von Mitarbeitern auf Community Seiten verhindert werden.
Beide Ziele versuchen britische Unternehmen auch zunehmend durch eigene Sicherheitsrichtlinien zu erreichen. 68 Prozent tun dies unterdessen – vor allem größere Betriebe.
Eine vergleichbare Untersuchung liegt für Deutschland bisher nicht vor.
Nach Meinung von Rechtsexperten – siehe z.B. it-recht-Kanzlei.de – ist eine Überwachung der Onlineaktivitäten von Mitarbeitern in Deutschland ebenfalls zulässig. Unternehmen können ihren Mitarbeitern außerdem das Surfen im Internet grundsätzlich untersagen, sofern ein Internetzugang für dienstliche Zwecke nicht erforderlich ist. Wird die Internetnutzung gestattet, dürfen die Internetaktivitäten der Mitarbeiter auch überwacht werden. Die Unternehmer sind dabei allerdings angehalten, die Privatsphäre ihrer Mitarbeiter durch geeignete Maßnahmen zu schützen.
Verantwortlich für diesen Beitrag: Andreas Lojewski


