Pflegezeitgesetz eine Hilfe bei einem großen Problem
Das ist ein Problem: Die Mutter wird plötzlich zum Pflegefall. Sohn oder Tochter möchten gern helfen und einspringen, bis eine Lösung gefunden ist, haben aber keinen Urlaub mehr, was tun?
Das neue Pflegezeitgesetz (PflegeZG) – seit dem 1. Juli 2008 in Kraft – hilft in solchen Fällen. Es erlaubt allen Arbeitnehmern eine berufliche Auszeit von bis zu 10 Tagen, wenn nahe Angehörige in direkter Linie vom Enkelkind bis zum Großvater – einschließlich Schwiegereltern, Pflegekinder und Lebensgefährten – plötzlich der häuslichen Pflege bedürfen. Mitarbeiter in Betrieben mit mehr als 15 Arbeitnehmern können sogar „Pflegezeit“ nehmen, maximal ein halbes Jahr.
Selbstverständlich besteht für die Dauer dieser Pflegezeit kein Lohnfortzahlungsanspruch. Die Sozialversicherung bleibt jedoch bestehen. Arbeitgeber müssen nicht einmal zustimmen. Sie sind über das kurzzeitige Wegbleiben des Mitarbeiters „unverzüglich“ in Kenntnis zu setzen und können als Beleg eine ärztliche Bescheinigung verlangen.
Wer von der längeren „Pflegezeit“ Gebrauch machen will, muss seinen Arbeitgeber spätestens 10 Tage vorher schriftlich in Kenntnis setzen. Dabei sind die Dauer und die Gründe für die Pflegezeit anzugeben. Die Pflegebedürftigkeit ist durch eine Bescheinigung der Pflegekasse oder des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse nachzuweisen.
Keine Frage, dass die meisten Arbeitnehmer eine Auszeit in angemessener Weise mit ihrem Arbeitgeber absprechen. Mit Zustimmung des Arbeitgebers kann man die Pflegezeit auch als Teilzeit nehmen. Arbeitgeber können für die Dauer der Pflegezeit befristet eine andere Arbeitskraft einstellen. Das Gesetz ist eine Erleichterung für Arbeitnehmer, die akut von einer Pflegesituation betroffen sind. Für Arbeitgeber – z.B. kleine Läden im Weihnachtsbetrieb – dürften sich in vielen Fällen erhebliche Probleme für den Betriebsablauf ergeben. Hoffen wir, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer in den meisten Fällen gemeinsam die beste Lösung finden.
Verantwortlich für diesen Beitrag: Wilma Lojewski


