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Andreas Lojewski

Private Krankenhauszusatzversicherung

Kassenpatienten haben die Möglichkeit, Zusatzversicherungen abzuschließen. Davon wird zunehmend Gebrauch gemacht, denn der Leistungskatalog gesetzlicher Krankenversicherungen ist unterdessen gerade in den wichtigen Bereichen ärztlicher Behandlung sehr eingeschränkt. Private Zusatzkrankenversicherungen bieten häufig gebündelte Einzelversicherungen an. Nicht alle sind in jedem Fall sinnvoll. Aber über zusätzliche Zahnversicherungen und vor allem über eine private Krankenhauszusatzversicherung sollte jeder gesetzlich Versicherte ernsthaft nachdenken.

Wird ein Patient zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus überwiesen, handelt es sich im Regelfall nicht um Bagatellfälle sondern um ernsthafte Erkrankungen. Wer schwer krank ist, möchte verständlicherweise die beste ärztliche Versorgung. Doch die ist mit einer gesetzlichen Krankenversicherung nicht in jedem Fall gewährleistet. Kassenpatienten werden in aller Regel im nächstgelegenen Krankenhaus vom jeweiligen diensthabenden Arzt behandelt. Eine unmittelbare Überweisung in eine Spezialklinik ist nicht vorgesehen. Möchte der Patient eine bessere Versorgung als die häufig so genannte "Massenbehandlung", muss er dafür selbst aufkommen. Gerade bei schweren Erkrankungen und komplizierten Operationen kommen schnell fünf- oder sechsstellige Beträge zusammen. Für viele Patienten sind solche Beträge nicht darstellbar.

Eine private Krankenhauszusatzversicherung gibt in diesen Fällen wirtschaftliche Sicherheit. Häufig wird mit der Unterbringung in einem Einbettzimmer oder einem Zweibettzimmer geworben. Doch die Art der Unterbringung ist eigentlich nicht das Hauptargument für eine private Krankenhauszusatzversicherung. Wichtiger ist, wer die notwendige ärztliche Behandlung durchführt und in welchem Krankenhaus dies geschieht. Eine gute private Krankenhauszusatzversicherung sollte die Kosten für einen frei gewählten Spezialisten ebenso abdecken wie die Kosten für eine Spezialklinik, etwa für eine Universitätsklinik. Der Versicherte sollte also sowohl den Arzt als auch das Krankenhaus frei entsprechend seinen Bedürfnissen wählen können. Nicht alle Tarife erfüllen diese Voraussetzungen.

Bei den so genannten Wahlleistungstarifen entfällt die freie Wahl des Krankenhauses. Kostendeckung wird nur für die Behandlung im nächstgelegenen Krankenhaus gewährt, genauso wie bei der gesetzlichen Versicherung. Vorgesehen ist aber die Unterbringung im Zweibettzimmer oder im Einbettzimmer und auch der behandelnde Arzt kann frei gewählt werden. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von der Chefarztbehandlung.

Bei Restkostentarifen hingegen kann der Versicherte das behandelnde Krankenhaus frei wählen. Er kann also selbst entscheiden, ob er die Behandlung im Kreiskrankenhaus oder in der Universitätsklinik durchführen lassen will. Wegen der deutlich höheren Tagessätze in Spezialkliniken sind Restkostentarife teurer als die relativ günstigen Wahlleistungstarife.

Trotz privater Krankenhauszusatzversicherung mit Restkostentarifen, in jedes Krankenhaus können Kassenpatienten leider nicht gehen. Voraussetzung ist immer, dass ein Vertrag mit der gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Reine Privatkliniken können also nicht gewählt werden.

Private Krankenhauszusatzversicherungen werden praktisch von jeder größeren Versicherungsgesellschaft angeboten. Es gibt unzählige unterschiedliche Tarife und innerhalb dieser Tarife außerdem noch eine Reihe von Tarifvarianten. Wer eine günstige private Krankenhauszusatzversicherung, allein oder als Paketlösung mit anderen Zusatzversicherungen, sucht, sollte deshalb einen kompetenten Versicherungsvergleich durchführen lassen. Im Internet gibt es eine Reihe von Vergleichsportalen, die kostenlos gute Versicherungsvergleiche anbieten. Allerdings muss man mit Telefonanrufen rechnen, wenn man das Vergleichsformular ausfüllt. Häufig ist es erforderlich, Einzelfragen mit dem Antragsteller abzuklären, bevor der günstigste, passende Tarif für eine Krankenhauszusatzversicherung angeboten werden kann.

Nach Auffassung von Fachleuten ist es wichtig, dass der Ersatz für Privatarzthonorare nicht begrenzt ist. Wichtig ist auch der Prozentsatz, mit dem sich die private Krankenhauszusatzversicherung an den nicht durch gesetzliche Krankenkassen abgedeckten Kosten beteiligt.

Unterdessen sind gesetzliche Krankenkassen dazu übergegangen, ebenfalls private Zusatzkrankenversicherungen anzubieten. Häufig wird mit Beitragsrabatten geworben. Dennoch ist es eher unwahrscheinlich, die günstigste private Krankenhauszusatzversicherung zu finden, wenn man das Angebot seiner gesetzlichen Krankenkasse ohne weitere Versicherungsvergleiche annimmt. Denn gesetzliche Krankenkassen versichern Zusatzleistungen nicht selbst. Vielmehr vermitteln sie lediglich die Angebote weniger privater Versicherungsgesellschaften.




Verantwortlich für diesen Beitrag: Andreas Lojewski