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Andreas Lojewski

Private Zusatzkrankenversicherung: Leistungsumfang beachten

Inhaber einer privaten Krankenversicherung oder einer privaten Zusatzkrankenversicherung gehen häufiger davon aus, dass sie über umfassenden Krankenversicherungsschutz verfügen. Vor allem, wenn es sich um eine private Zusatzkrankenversicherung handelt, muss das jedoch keinesfalls so sein.

Der tatsächliche Versicherungsschutz ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen, die Grundlage für die private Zusatzkrankenversicherung sind. Kritische Punkte können die Übernahme von Heilpraktikerkosten und für Kosten Psychotherapeuten sein. Bei Zahnversicherungen sind Wartezeiten für Zahnersatz nicht unüblich. Werden die Wartezeiten nicht eingehalten, müssen die Behandlungskosten selbst getragen werden.

Werden umfangreichere Maßnahmen erforderlich, sind Heil- und Kostenpläne sinnvoll. Diese Pläne können zusammen mit einer Kostenübernahmeanfrage bei der Krankenversicherung eingereicht werden, bevor die Maßnahme beginnt. Auf diese Weise erfährt der Versicherte rechtzeitig, ob und in welcher Höhe Behandlungskosten übernommen werden. Dieses Verfahren empfiehlt sich beispielsweise bei umfangreichen Zahnbehandlungen wie Gebiss-Sanierungen, wenn eine private Zusatzkrankenversicherung vorliegt. Gleiches gilt, wenn eine Behandlung in einem Krankenhaus geplant ist, das gleichzeitig Reha-Maßnahmen anbietet.

Private Zusatzkrankenversicherung oder private Krankenversicherung verweigern bisweilen die Erstattung von Behandlungskosten, wenn sie die Behandlung nicht für medizinisch notwendig halten. Unternimmt ein Arzt eine ungewöhnlich hohe Anzahl von Untersuchungen, sollte deren Notwendigkeit kritisch nachgefragt werden, um unliebsamen Überraschungen vorzubeugen.

Werden Arztrechnungen falsch abgerechnet, besteht bisweilen die Möglichkeit, nach entsprechender Abtretung der Krankenkasse die Auseinandersetzung mit dem Arzt darüber zu überlassen.

Will die private Zusatzkrankenversicherung oder Krankenversicherung Behandlungskosten nicht übernehmen, gibt es die Möglichkeit, sich an unabhängige Patientenberatungsstellen oder an den Ombudsmann der privaten Krankenversicherer zu wenden.




Verantwortlich für diesen Beitrag: Andreas Lojewski