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Wilma Lojewski

Renten, Steuern und Kontrolle

Das Thema Versteuerung der Renten ist mal wieder aktuell. Mit der Einführung der neuen Steueridentifikationsnummern, die seit August 2008 versandt werden, haben die Finanzämter gleichzeitig ein neues Kontrollsystem. Es ist insbesondere geeignet zu kontrollieren, ob steuerpflichtige Rentner ihre Einkünfte richtig erklärt haben. Die meisten steuerpflichtigen Rentner wissen zwar, was zu tun ist. Dennoch ist es nicht auszuschließen, dass Rentner, die ihr Leben lang gearbeitet und ihre Nettolöhne empfangen haben, davon ausgehen, dass auch ihre Rente netto ist und sie nicht steuerpflichtig sind, selbst wenn sie einen kleinen Nebenverdienst haben. Rentner sollten jetzt aufpassen, ob sie betroffen sind.

Was ist neu? Alle Steuerzahler bekommen eine Steueridentifikationsnummer, kurz TIN genannt, zugeschickt. Diese Nummer müssen die betroffenen Rentner ihrer Rentenversicherung mitteilen, egal ob sie in der Sozialversicherung oder privat versichert waren. Alle gemeldeten TIN werden bei der Deutschen Rentenversicherung registriert. Außerdem kann sich die Deutsche Rentenversicherung Bund die TIN all ihrer Rentner direkt von der Bundeszentrale für Steuern holen. Das gibt den Finanzämtern künftig die Möglichkeit, jederzeit zu erfahren, wer wann wo welche Renten ausgezahlt bekommt, und zwar rückwirkend bis 2005.

Klar ist, dass diese Neuerung für viele Rentner überhaupt keine Wirkung hat. Früher waren nur 27 % der Rente steuerpflichtig. Bei einer beachtlichen Rente von z.B. 20.000 Euro im Jahr waren also nur 5.400 Euro steuerbar. Damit blieb der Rentner unter dem steuerlichen Grundfreibetrag. Wenn keine weiteren Einkünfte bestanden, war Steuererklärung kein Thema für ihn. Ab 2005 wurde der steuerpflichtige Anteil in der Rente deutlich erhöht. Wer dann Rentner wurde, muss 50 % der Rente versteuern. Jedes weitere Jahr des Rentenbeginns führt zu 2 % höherem steuerbarem Anteil in der Rente: 2006/52 %, 2007/54 % und so weiter. So wächst die Wahrscheinlichkeit, dass Rentner eine Steuererklärung abgeben müssen von Jahr zu Jahr. Hinzu kommt, dass manch ein Rentner noch weitere Einkünfte hat, wie Zinsen und Mieteinnahmen. Wer als Einzelperson mehr als den Grundfreibetrag von 7.664 Euro im Jahr (Stand 2008) bekommt, sollte sich unbedingt informieren, ob er der Steuerpflicht unterliegt.

Wer – auch unbewusst – seiner Steuerpflicht nicht nachgekommen ist, muss mit Steuernachzahlungen und möglicherweise auch mit Strafen rechnen. Strafen können mit einer „Selbstanzeige“ vermieden werden. Das kann man z.B. machen, indem man einfach die versäumten Steuererklärungen einreicht, bevor man vom Finanzamt dazu aufgefordert wird.


Verantwortlich für diesen Beitrag: Wilma Lojewski