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Wilma Lojewski

Rentner mit Nebenverdienst und Überzahlung der Krankenversicherung

Für Rentner, die neben der Rente lieber weiterarbeiten, kann es zu Überzahlungen bei der gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung kommen. Wenn Rentner in ihrem Job 400 Euro und mehr bis zur Beitragsbemessungsgrenze (2009/3.675 Euro) verdienen, sind sie dort versicherungspflichtig, und der Arbeitgeber führt die Beiträge ab. Auch von der Rente werden Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abgezogen. Wie kommt es zu einer Überzahlung?

Der kritische Punkt ist dann erreicht, wenn Rente und Gehalt zusammen höher liegen als die Beitragsbemessungsgrenze. Dann werden zu hohe Beiträge einbehalten. Was tun? Man kann einen Erstattungsantrag stellen. Und dafür ist die Krankenkasse zuständig. Die Frist für einen solchen Antrag beträgt 4 Jahre vom Ablauf des Jahres gerechnet, in dem dieser Anspruch entstanden ist. Bis Ende 2009 könnte man also den Antrag stellen, um sich für 2005 die Überzahlung bei der Krankenversicherung und Pflegeversicherung zurückzuholen.


Verantwortlich für diesen Beitrag: Wilma Lojewski