Riesterförderung für Eigenheime
Noch recht unbekannt ist die Riesterförderung für Eigenheime, auch als Wohnriester bezeichnet. Beim Wohnriester werden Mittel für selbst genutztes Wohneigentum genauso gefördert wie Altersvorsorgebeiträge auf einem Sparkonto. Es gibt drei Möglichkeiten der Riester Förderung für Eigenheime:
Die Verknüpfung der Riesterförderung mit einem Annuitätendarlehen. Die Förderzulagen werden hier zur Tilgung verwandt. Alle zulagenberechtigen Personen können davon profitieren. Der Bau oder Kauf des selbst genutzten Wohneigentums muss nach dem 1.1.2008 getätigt worden sein.
Die Riesterzulage kann auch in einen Bausparvertrag einfließen.
Und schließlich ist es möglich, normale Riesterprodukte zu nutzen. Für die Finanzierung des selbst genutzten Eigenheims können bis zu 100 % des angesparten steuerlich geförderten Betrages zur Altersvorsorge verwendet werden. Bis 2010 müssen allerdings mindestens 10.000 Euro entnommen werden. Danach ist auch die Verwendung geringerer Beträge möglich. Jedoch muss dann entweder das gesamte angesparte Kapital für die Hausfinanzierung entnommen werden, oder es müssen mindestens 25 % im normalen „Riestervertrag“ bleiben.
Auch für Wohnriester gilt die nachgelagerte Besteuerung. Es besteht ein Wahlrecht. Bei der Einmalbesteuerung werden 70 % des für die Hausfinanzierung verwendeten steuerlich geförderten Betrages zu Beginn der Rentenphase versteuert. Bei der sukzessiv nachgelagerten Besteuerung geschieht dies über einen Zeitraum von 17 bis 25 Jahren.
Wohnriester kann bei allen bisherigen Anbietern abgeschlossen werden, z.B. bei Banken und Versicherungen, außerdem auch bei Bausparkassen und Wohnungsbaugenossenschaften, sofern sie Produkte mit Riesterförderung vertreiben.
Verantwortlich für diesen Beitrag: Andreas Lojewski


