Rund um Finanzen, Versicherung und Kredit
Wilma Lojewski

Steueränderungen 2009

Steueränderungen – schon wieder? Die Fachleute in den Steuerberatungen sind das gewohnt. Aber sind sie davon begeistert? Die Laien, die ihre Steuererklärung selbst abgeben, sind davon bestimmt nicht begeistert. Ist doch die Anfertigung der Steuererklärung jedes Jahr wieder eine Herausforderung und Änderungen machen es nicht leichter. Hier wird ganz kurz erklärt, wo es dies Jahr Änderungen gibt und Vorteile in Beispiele aufgezeigt.

Steueränderungen gibt es zu folgenden Regelungen:
Abgeltungssteuer, Erbschaftssteuer, Kindergeld und Kinderfreibetrag, Schulgeldzahlungen, Handwerkerleistungen, Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen, Sachbezugswerte, Arbeitgeberleistungen zur Gesundheitsförderung, Pendlerpauschale, Kraftfahrzeugsteuer Grenzen für Einkommenssteuervorauszahlungen, Grenzen für die Abgabe von Lohnsteueranmeldungen, Grenzen für die Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen, Verbesserung der Abschreibungsbedingungen

Wer von diesen Regelungen nicht betroffen ist, kann sich zurücklehnen und alles machen wie bisher. Für Betroffene lohnt es sich aber, genauer hinzuschauen. Da ist mancher Vorteil drin, beispielsweise bei den haushaltsnahen Handwerkerleistungen. Bis 2008 konnte man solche Leistungen bis zur maximalen Höhe von 3.000 Euro ansetzen. Das heißt, man bekam 20 % dieses Betrages – maximal 600 Euro – vom Staat dazu. Dieser Betrag wird ab 2009 auf 6.000 Euro erhöht. Man kann also den Staat mit maximal 1.200 Euro an den privaten Handwerkerkosten beteiligen.

Wer bis zum 30.6.09 neues Auto zuläßt (ab 5. 11.08), wird für ein Jahr von der Kfz-Steuer befreit. Bei Erstzulassungen umweltfreundlicher PKW’s sind es sogar zwei Jahre. Nutzen Sie die Vorteile solcher Steueränderungen.


Verantwortlich für diesen Beitrag: Wilma Lojewski