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Andreas Lojewski

Urlaub bei Teilzeitarbeit

Wer teilzeitbeschäftigt ist, hat natürlich ebenso wie sein vollzeitbeschäftigter Kollege Anspruch auf Jahresurlaub. Nur, wie wird die Dauer des Jahresurlaubs bei Teilzeit-Arbeitern berechnet? Das ist nicht ganz einfach zu beantworten und hängt von dem jeweiligen Teilzeitmodell ab. Dabei ist die Anzahl der Wochentage entscheidend, an denen der Teilzeitbeschäftigte zu arbeiten hat. Arbeitet er an fünf Wochentagen, besteht der gleiche Urlaubsanspruch, wie ihn der vollzeitbeschäftigte Arbeitskollege hat. Anders sieht es aus, wenn der Teilzeit-Arbeiter an einer festgelegten Zahl von Tagen pro Woche zur Arbeit geht.

Hier lautet die Formal: Zahl der Urlaubstage mal Arbeitstage pro Woche des Teilzeitbeschäftigten geteilt durch die Arbeitstage pro Woche des Vollzeit-Arbeiters. Komplizierter wird die Formal, wenn die Arbeitstage pro Woche unterschiedlich sind. In einer Woche wird beispielsweise an 3 Tagen, in der nächsten Woche an 2 Tagen gearbeitet und das immer abwechselnd. In so einem Fall werden die Arbeitstage in einem ersten Schritt über einen bestimmten Zeitraum addiert, z.B. 13 Wochen. Dann wird wie folgt gerechnet: Urlaubstage der Vollzeitbeschäftigten multipliziert mit der Summe der Arbeitstage des Teilzeitbeschäftigten im festgelegten Zeitraum. Das Ergebnis wird geteilt durch die Arbeitstage der Vollzeit-Arbeiter im betreffenden Zeitraum.

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Verantwortlich für diesen Beitrag: Andreas Lojewski