Rund um Finanzen, Versicherung und Kredit
Andreas Lojewski

Wissenswertes zur Autoversicherung

Jedes Jahr Neues gibt es rund um die Autoversicherung. Regelmäßig ändert sich die Struktur der Kfz Versicherungstarife. Seit neuestem gibt es aber auch eine wichtige Änderung des Autoversicherungsrechts zugunsten der Versicherten. Seit der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes kann sich die Kfz-Versicherung nicht mehr pauschal auf grobe Fahrlässigkeit berufen und damit die Übernahme des eingetretenen Schadens ablehnen. Grobe Fahrlässigkeit spielt zwar noch eine Rolle. Aber nicht bei der Eintrittspflicht der Autoversicherung an sich. Der Grad des Verschuldens bei Versicherten ist jetzt nur noch erheblich für die Feststellung einer möglichen Mithaftung.

Auch die Versicherungsbeiträge und Versicherungstarife ändern sich regelmäßig. Das hängt einmal mit dem Preiskampf der Autoversicherer untereinander zusammen. Allerdings gibt es noch einen anderen Grund. Die regelmäßige Änderung der Typenklassen zum 1. Oktober eines jeden Jahres. Die Typenklasse ist der Indexwert zur Berechnung der Autoversicherungsprämie. Dieser Index wird von einem Treuhänder festgestellt. Jeder Fahrzeugtyp hat einen so genannten Schadensbedarf. Das ist die Summe aller Schadensaufwendungen eines Jahres geteilt durch die Zahl der Jahreseinheiten. Der Indexwert ist nun das Verhältnis des Schadensbedarfs eines Fahrzeugtyps zum Schadensbedarf aller Fahrzeugtypen zusammen. Die Typenklassen werden auf alle in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge angewandt und sind für die Kfz Versicherer bindend. Ändert sich die Typenklasse mit Auswirkungen auf die Autoversicherungsprämie, muss der Autoversicherer den Beitrag anpassen, ob er will oder nicht.

Erhöht sich dadurch der Beitrag für die Autoversicherung, hat der Versicherungsnehmer ein außerordentliches Kündigungsrecht mit dem Recht auf Erstattung der restlichen anteiligen Jahresprämie. Ein Recht auf Erstattung besteht auch, wenn die Autoversicherung aus anderen Gründen vorzeitig beendet wird, z.B. bei Verkauf oder Abmeldung des Autos.

Wer bis zum Jahresende ordentlich und fristgerecht kündigen möchte, muss dies bis zum 30. November eines jeden Jahres tun. An diesem Tag muss die Kündigung beim Autoversicherer eingegangen sein. Unterdessen ist es kein Geheimnis mehr, dass die Autoversicherungsbeiträge sehr unterschiedlich sind. Mit der richtigen Versicherung lässt sich eine Menge Geld sparen. Da heißt es: Leistungen und Kosten der Autoversicherer rechtzeitig zu vergleichen. Das ist einfach zu machen mit einem kostenlosen Onlinevergleich.




Verantwortlich für diesen Beitrag: Andreas Lojewski