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Andreas Lojewski

Wohngebäudeversicherungen unverzichtbar

Hauseigentümer benötigen in jedem Fall Wohngebäudeversicherungen. In vielen Fällen ist das Eigenheim das einzige größere Vermögen und dient außerdem oft auch der Altersvorsorge. Und die Schäden, die durch ein Unglück entstehen können, sind hoch. In machen Fällen kann es zu einem Totalverlust kommen.

Grob gesagt, schützen Wohngebäudeversicherungen vor Wetterschäden und Wasserschäden. Sie beinhalten darüber hinaus eine Gebäudebrandversicherung. Die Deckungssumme richtet sich nach dem Wert des Hauses. In der Regel versichern Wohngebäudeversicherungen zum gleitenden Neuwert oder nach dem Wohnflächenmodell. Bei letzterem wird eine Versicherungsprämie pro Quadratmeter erhoben, nachdem es in eine Kategorie nach Typ und Ausstattung eingeordnet wurde. Die Versicherung zum gleitenden Neuwert passt die Versicherung und natürlich außerdem die Prämie automatisch an die veränderten Baupreise an, um vor Unterversicherung zu schützen. Bei Vertragsunterzeichnung sollte man immer fragen, ob eine gesonderte Unterversicherungsverzichtserklärung zu unterschreiben ist. Der Versicherungsnehmer muss für eine ausreichend hohe Versicherungssumme sorgen.

Regelmäßig werden bei Wohngebäudeversicherungen Sturm, Hagel, Brand, Blitzschlag und Leitungswasser versichert. Das sind Ereignisse, die überall in Deutschland auftreten können. Deshalb sollte diese Kombination auch gewählt werden. Wer einen Erdöltank hat, sollte den ebenfalls versichern. Schäden durch auslaufendes Öl können erheblich sein. Oft muss das Erdreich abgetragen werden und auch das Grundwasser kann gefährdet werden. So genannte Elementarschäden sind nicht Gegenstand einer Wohngebäudeversicherung. Elementarschäden müssen extra versichert werden, sofern ein Bedarf besteht. Dazu gehören Überspannungschäden und Schäden aus z.B. Überschwemmungen, Erdbeben und Erdrutschen.

Wohngebäudeversicherungen regulieren die notewendigen Reparaturkosten und zahlen Entschädigungen entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen, wenn der Wert des Hauses sich erheblich verringert. Bei „Totalschäden“ wird entweder der Neubauwert oder die volle Versicherungssumme erstattet. Sturmschäden werden nur erstattet, wenn die Voraussetzungen für „Sturm“ erfüllt sind. Vor Vertragsabschluß sollte man sich erkundigen, wann dies der Fall ist, in der Regel ab Windstärke 8. Vermieter haben Anspruch auf Mietausfallkosten für einen bestimmten Zeitraum. Außerdem können Hotelkosten bei Unbewohnbarkeit ersetzt werden.

Bei gleichem Leistungsprofil der Anbieter sind die Versicherungsprämien doch unterschiedlich. Wie bei anderen Versicherungen auch, gilt: Vergleichen und mehrere Angebote einzuholen, spart Geld. Überlegenswert ist außerdem der Abschluss von Jahresverträgen, damit die Wohngebäudeversicherung schneller gekündigt werden kann.



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Verantwortlich für diesen Beitrag: Andreas Lojewski