Rund um Finanzen, Versicherung und Kredit
Wilma Lojewski

Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage

Wer irgendwann mal ein Eigenheim bauen will, sollte sich frühzeitig Gedanken über eine Eigenheimfinanzierung machen. Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie sind lang bewährte staatliche Zuschüsse, die sparen oder besser bausparen helfen. Millionen Menschen haben davon Gebrauch gemacht. Wenn auch neuerdings viel von Eigenheimrente, auch Wohn-Riester genannt, die Rede ist, sollte man die alten Fördermöglichkeiten nicht aus den Augen verlieren.

Junge Menschen, die ins Berufsleben treten, profitieren von diesen staatlichen Zuschüssen am meisten. Fast jeder Arbeitgeber bietet seinen Mitarbeitern Arbeitnehmersparzulage. Wer die in einen Bausparvertrag fließen lässt, hat den ersten Schritt zur Eigenheimfinanzierung gemacht. Es können maximal 470 Euro im Jahr vermögenswirksam angelegt werden. Die staatlichen Zuschüsse betragen 9 %. So hat man gut 500 Euro auf die Seite gelegt und – wenn der Arbeitgeber die Zahlung trägt – keinen Cent dazugezahlt. Bis zu einem Verdienst von17.900 Euro im Jahr kann man von dieser Förderung Gebrauch machen.

Bausparverträge haben sich seit Jahrzehnten bewährt. Die Wohnungsbauprämie war zwar schon attraktiver. Dennoch sollte man ihr Aufmerksamkeit schenken. Auf bis zu 512 Euro Einzahlung gibt es 8,8 % vom Staat, also 45 Euro auf den Höchstbetrag, soweit der Bausparer nicht mehr als 25.600 Euro jährlich verdient (Ehepaare doppelt)

Bei Förderung von Bausparverträgen gibt es ab 2009 allerdings eine Einschränkung: Das Guthaben des Bausparvertrages einschließlich Prämie konnte man früher nach sieben Jahren beliebig verwenden, für ein Auto zum Beispiel. Das können künftig nur noch junge Leute, die den Bausparvertrag im Alter von bis zu 25 Jahren abschließen. Wer älter ist und das Bausparguthaben nicht für Wohnzwecke nutzt, muss die Prämie zurückzahlen. Wer sich also mit dem Gedanken trägt, einen Bausparvertrag abzuschließen, sollte das bis Ende 2008 tun. Dann bleibt ihm auch bei wohnfremder Verwendung des Bausparvertrages nach 7 Jahren die Wohnungsbauprämie erhalten.


Verantwortlich für diesen Beitrag: Wilma Lojewski