Zahnersatzversicherung empfehlenswert
Eine private Zahnversicherung gehört zu den wirklich empfehlenswerten privaten Zusatzkrankenversicherungen für alle, die Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung sind. Kernstück einer solchen Versicherung ist immer die Zahnersatzversicherung. Denn anständiger Zahnersatz kann sehr teuer werden und die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt nur noch einen verhältnismäßig geringen Prozentsatz der Kosten.
Um Kosten zu senken, beschloss der Gesetzgeber im Jahr 2005 eine grundlegende Änderung bei der Erstattung von Zahnersatz. Früher wurde ein genereller Zuschuss gewährt, der etwa 50-65 % der tatsächlichen Kosten abgedeckt hat. Jetzt heißt das Stichwort "befundbezogener Zuschuss". Danach wird für den Zahnersatz eine bestimmte Regelversorgung festgelegt, deren Kosten prozentual erstattet werden. Regelversorgung bedeutet in der Praxis, dass nur sehr günstige Materialien zusammen mit dem notwendigsten Arbeitsaufwand erstattungsfähig sind. Die Folge ist eine deutliche Erhöhung des eigenen Anteils der Kassenpatienten. Wer sich nicht mit der einfachsten Brücke zufrieden gibt, sondern eine hochwertige Ausführung oder gar ein Implantat wünscht, muss kräftig zuzahlen. Ein Implantat kann leicht 2000 Euro Eigenanteil kosten.
Eine gute Zahnzusatzversicherung sollte den größten Teil der Eigenleistung für Zahnersatz, Inlays und Implantate abdecken. Wichtig ist, das Grundlage für die Erstattung der Höchstsatz nach der Gebührenordnung für Zahnärzte ist. Damit werden versteckte Kosten ausgeschlossen, die andernfalls trotz Abschluss einer Zahnersatzversicherung entstehen können.
Eine effektive Zahnersatz Zusatzversicherung zahlt wenigstens 70 % vom gesamten Rechnungsbetrag. Dabei wird vom Höchstsatz nach der Gebührenordnung für Zahnärzte ausgegangen. Die Zahnersatzversicherung leistet selbst bei mehrmaligen Behandlungen, beispielsweise wenn der Zahnersatz nach zehn Jahren erneuert werden. Es gibt keine Begrenzung für Inlays und Implantate und auch Kosten für Keramikverblendungen von Backenzähnen werden übernommen.
Zahnersatzversicherungen müssen rechtzeitig abgeschlossen werden. Geplante oder begonnene Zahnbehandlungen werden von einer Zahnzusatzversicherung nicht übernommen. Private Zahnversicherungen haben regelmäßig Wartezeiten und häufig sind Zuschüsse in den ersten 3-6 Jahren auf Höchstsummen begrenzt. Wer eine Zahnersatzversicherung beantragt, muss in der Regel einige Gesundheitsfragen beantworten. Diese Fragen müssen wahrheitsmäßig beantwortet werden, da andernfalls auch nachträglich der Versicherungsschutz entfallen kann. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es dem Versicherer erlaubt, vom behandelnden Zahnarzt Informationen über den Gesundheitszustand der Zähne einzuholen.
Vor Abschluss einer Zahnersatzversicherung muss in der Regel eine zahnärztliche Untersuchung stattfinden. Fehlen Zähne, sind Beitragszuschläge üblich.
Die Tarifstruktur bei privaten Zahnversicherungen ist verhältnismäßig unübersichtlich. Fast jeder Versicherer, der eine Zahnzusatzversicherung anbietet, hat seine eigenen unverwechselbaren Tarife. Deswegen empfiehlt sich, vor Abschluss einer Zahnersatzversicherung einen Vergleich unter mehreren Anbietern durchzuführen und gegebenenfalls außerdem den Rat eines Fachmanns einzuholen.
Verantwortlich für diesen Beitrag: Andreas Lojewski

