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Andreas Lojewski

Zahnzusatzversicherung für Kinder

Eine Kinder-Zahnzusatzversicherung ist sicherlich nicht für Zahnersatz notwendig. Es gibt aber drei Bereiche, bei denen eine Zahnzusatzversicherung für Kinder durchaus Sinn macht: Prophylaxe, Fissurenversiegelung und vor allem Kieferorthopädie. Die Kosten für diese drei Behandlungen werden von der gesetzlichen Krankenversicherung überhaupt nicht oder nur sehr unzureichend abgedeckt.

Häufig wird die Prophylaxe bei Kindern nicht für notwendig gehalten. Doch das ist eine Fehleinschätzung. Zahnärzte empfehlen eine Prophylaxe schon bei jungen Kindern, da manche Zahnkrankheiten auf die zweiten Zähne übertragen werden können. Eine Prophylaxe ist vor allem dann angebracht, wenn eine erhöhte Kariesanfälligkeit besteht. Die Kosten für eine ergänzende Zahnprophylaxe werden von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen wohl aber von einer guten privaten Zahnzusatzversicherung für Kinder.

Ähnliches gilt für die Fissurenversiegelung. Hier tritt die gesetzliche Krankenversicherung nur teilweise ein. Kostenerstattung wird für die hinteren bleibenden Backenzähne geleistet, nicht jedoch für die Versiegelung der vorderen Backenzähne. Die Kosten für eine Fissurenversiegelung sind allerdings gering.

Besondere Bedeutung hat die Kinder-Zahnzusatzversicherung bei der Kieferorthopädie. Es handelt sich dabei um einen teuren Eingriff. Kieferorthopädie wird sehr häufig notwendig, aber die gesetzlichen Krankenkassen tragen dafür lange nicht alle Kosten. Erstattet werden die Behandlungskosten für die so genannten kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) 3-5. Dabei handelt es sich um besonders schwerwiegende Fälle von Kieferanomalien und Zahnfehlstellungen. Häufig ist aber auch eine Behandlung in den kieferorthopädischen Indikationsgruppen eins und zwei medizinisch notwendig. Hierfür aber übernehmen die gesetzlichen Kassen keine Kosten.

Aber auch in den Kategorien 3-5 bleiben Eltern sehr oft auf einen Teil der Behandlungskosten sitzen. Denn die Kassen ersetzen nur 100 % der so genannten Standardbehandlung. Diese Standardbehandlung stellt aber nicht den neuesten Stand der Kieferorthopädie dar. Zahnärzte empfehlen natürlich die effektivsten und modernsten Behandlungsmethoden und deren Anwendung ist auch im Interesse des Kindes. Werden Behandlungsmethoden nach dem gegenwärtigen Stand der Wissenschaft gewählt, müssen nicht selten bis zu 2000 Euro zugezahlt werden.

Zahnzusatzversicherungen für Kinder werden nur von wenigen privaten Krankenkassen angeboten. Bei der Kinder-Zahnzusatzversicherung ist es besonders wichtig, auf den Leistungskatalog zu achten. Von Bedeutung ist außerdem, welcher prozentualer Anteil am Rechnungsbetrag beglichen wird und ob es Höchstbeträge gibt. Es ist immer sinnvoll, vor Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für Kinder einen Versicherungsvergleich durchzuführen und gegebenenfalls den Rat eines Fachmanns einzuholen.

Eine Kinder-Zahnzusatzversicherung ist nicht sehr teuer. Selbst bei umfangreichem Versicherungsschutz liegen die monatlichen Versicherungsprämien unter 20 €. Wichtig ist allerdings, die Versicherung rechtzeitig und so früh wie möglich abzuschließen. Ein frühzeitiger Abschluss verringert die Versicherungsprämie. Ein rechtzeitiger Abschluss der Zahnzusatzversicherung für Kinder ist nötig, damit die Versicherung die Kosten der Behandlung auch tatsächlich übernimmt. Die Kosten für eine bereits angeratene oder begonnene Behandlung werden nicht übernommen. Bei Kieferorthopädie bestehen zudem häufig Wartezeiten bis zu acht Monaten, bevor eine Eintrittspflicht der Zahnzusatzversicherung für Kinder entsteht.


Verantwortlich für diesen Beitrag: Andreas Lojewski