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Andreas Lojewski

Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit

Häufig wird versucht, eine private Zahnversicherung noch im letzten Moment abzuschließen, unmittelbar bevor eine umfangreiche Zahnbehandlung bevorsteht. Wer so lange mit dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung wartet, hat allerdings das Nachsehen. Zwar gibt es unterdessen Versicherer, die eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit versprechen, solche Verträge sind aber an enge Voraussetzungen gebunden. Selbst wenn eine Zahnversicherung ohne Wartezeit abgeschlossen wurde, bedeutet das noch lange nicht, dass die Versicherung sofort nach Abschluss des Vertrages alle Zahnbehandlungen reguliert.

Bei einer normalen privaten Zahnversicherung müssen grundsätzlich drei Punkte beachtet werden. Immer sind bereits begonnene oder vom Zahnarzt geratene Behandlungen von der Leistung ausgeschlossen. In diesen Fällen ist der Schadensfall vor Abschluss des Versicherungsvertrages eingetreten und wird deshalb von der Zahnversicherung nicht umfasst. Darüber hinaus gibt es Begrenzungen auf bestimmte Höchstsummen und Wartezeiten. Die Tarifbestimmungen hierzu sind von Anbieter zu Anbieter sehr unterschiedlich. Eine Begrenzung der Versicherungsleistungen auf Höchstsummen kann für die ersten 3-6 Jahre gelten. Wartezeiten dauern meistens um acht Monate. Die Wartezeiten entfallen allerdings dann, wenn die Zahnbehandlung wegen eines Unfalls erforderlich wird.

Auch eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit tritt nicht für Schadensfälle ein, die bei Vertragsschluss bereits bestanden haben. Ist die Behandlung bereits begonnen worden oder hat der Zahnarzt den Behandlungsbedarf schon festgestellt, kommt man auch mit einer Zahnversicherung ohne Wartezeit nicht weiter. Wird eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit oder mit abgekürzter Wartezeit angeboten, heißt das nicht, dass die Begrenzung der Versicherungsleistungen auf Höchstsummen entfällt. Darüber hinaus muss regelmäßig eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart werden. Es kann vorkommen, dass die während der Mindestvertragslaufzeit aufaddierten Versicherungsbeiträge höher sind als die durch vereinbarte Summenbegrenzungen gekappten Versicherungsleistungen. Beispielsweise zahlt die Versicherung in den ersten drei Jahren nur 1500 € während die Beiträge während der Mindestvertragslaufzeit 2000 € ausmachen. Liegt ein solcher Fall vor, wirkt die Versicherung nicht anders als ein Kredit. Jedoch wird dem Versicherungsnehmer durch die Zahnversicherung ohne Wartezeit eine rechtzeitige Behandlung ermöglicht, die vielleicht sonst nicht hätte durchgeführt werden können.

Nicht jede Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit leistet bei allen Schadensfällen sofort. So gibt es etwa Versicherungen, die für Maßnahmen zum Zahnerhalt auf jede Wartezeit verzichten, bei Zahnersatz allerdings eine Wartezeit vorsehen. Wie bei jeder Versicherung so ergibt sich auch bei einer Zahnversicherung ohne Wartezeit der tatsächliche Leistungsumfang erst aus dem Kleingedruckten. Vor Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit ist es deshalb sinnvoll, von einem Fachmann einen kompetenten Versicherungsvergleich durchführen zu lassen.




Verantwortlich für diesen Beitrag: Andreas Lojewski