Rund um Finanzen, Versicherung und Kredit
Wilma Lojewski

Zollfrei einkaufen leicht gemacht

Zollfrei einkaufen im Urlaub, wer macht das nicht gerne? Ärger mit dem Zoll für ein paar Zigaretten oder Reisemitbringsel, das möchte niemand. Oft steht man dann in letzter Minute vor der Frage nach der Freigrenze: Wie viel darf ich aus Drittländern eigentlich nach Deutschland mitbringen? Eine ganze Menge und seit dem 1. Dezember 2008 sogar noch mehr als vorher.

Personen, die mit Flugzeug oder Seeschiff einreisen, dürfen Reisemitbringsel für sich oder als Geschenk für bis zu 430 Euro aus Drittländern mitbringen. Auf anderen Verkehrswegen, also z.B. mit dem Auto, dürfen es nur Waren für 300 Euro sein. Das gilt nicht für Reisende unter 15 Jahren. Da darf es nur ein maximaler Warenwert von 175 Euro pro Person sein.

Gesondert geregelt sind Tabakwaren, Alkohol, Arzneimittel und Kraftstoffe. So dürfen z.B. 200 Zigaretten eingeführt werden. Beim Alkohol dürfen es z.B. 16 Liter Bier oder 4 Liter Wein sein. Arzneimittel dürfen nur für den persönlichen Bedarf und Kraftstoffe maximal der volle Tank plus 1 Zehnliterkanister mitgebracht werden.

Das Gute: Der Wert der 4 gesondert geregelten Waren wird nicht in die 430 Euro Warenwert eingerechnet. Man kann also z.B. für 430 Euro Geschenke mitbringen und zusätzlich 200 Zigaretten. Das ist doch schon allerhand, oder? Wer so weit den Überblick hat, wird nicht leicht Gefahr laufen, aus Versehen zu schmuggeln.

Trotzdem sollte man wissen, dass es – wie meistens – noch etliche Detailregelungen gibt. Z.B. darf man Tabakwaren und Alkohol nur ab einem Alter von 17 Jahren mitbringen.
Bei Schnaps, Likör und Co. Kommt es auf die Prozente an. Wer ständig pendelt, wie Berufskraftfahrer und Pendler mit Arbeitsplatz im Nachbarland, hat geringere Freimengen.

Für alle, die es genau wissen möchten, ein guter Tipp: Schauen Sie nach unter: www.zoll.de.
Dort findet man alles bis ins Detail und weiß bei der nächsten Reise genau bescheid über Reisemitbringsel, Zoll auf Zigaretten, zollfrei einkaufen und mehr.


Verantwortlich für diesen Beitrag: Wilma Lojewski